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23.03.2018

Krankenversicherung: Psychotherapeutische Sprechstunde wird ab April verpflichtend

Ab April erfolgt der Einstieg in die psychotherapeutische Versorgung für alle Patienten verpflichtend über eine Sprechstunde. Das Erstgespräch wurde mit der Strukturreform der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im vergangenen Jahr eingeführt. Die einjährige Übergangsfrist endet jetzt.

Ab 1. April müssen Patienten vor Beginn der probatorischen Sitzungen bzw. der Akuttherapie beim Psychotherapeuten erst eine mindestens 50 minütige psychotherapeutische Sprechstunde aufsuchen.

Ausnahmen: Patienten, die bereits aufgrund einer psychischen Erkrankung stationär im Krankenhaus oder einer rehabilitativen Einrichtung behandelt wurden. Diese können sofort mit der (probatorischen) Therapie beginnen (gilt auch bei Therapeutenwechsel während der Therapie).

Bereits seit in Kraft treten des Gesetzes vor einem Jahr ist jeder Arzt oder Psychotherapeut dazu verpflichtet, derartige Sprechstunden anzubieten.

Hintergrund: Frühzeitige diagnostische Abklärung

Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist als niederschwelliger Einstieg in die Psychotherapie gedacht und dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung der zu Grunde liegenden Problemstellungen.

 

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung: http://www.kbv.de/html/1150_33826.php Abgerufen am 23.03.2018


 



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