15.05.2020
Corona-Krise: Sozialschutzpaket II als weitere Hilfe für Arbeitnehmer
Folgendes wurde darin u.a. festgehalten:
- Verbesserung beim Bezug von Kurzarbeitergeld: Arbeitnehmer erhalten ab dem 4. Monat des Bezugs 70 bzw. 77 % und ab dem 7. Monat 80 bzw. 87 % des pauschalierten Netto-Entgelts (längstens bis 31.12.2020)
- Verlängerung der Anspruchsdauer des ALG I: Endet der Bezug im Laufe des Jahres haben Arbeitslosengeld I-Empfänger einen 3 Monate längeren Anspruch
- Gesundheitsschutz in Arbeits- und Sozialgerichten: Einsatz von Videokonferenzen in mündlichen Verhandlungen möglich
- Weiterzahlung von Waisenrenten: Die Zahlung erfolgt auch bei einem coronabedingten späteren Beginn von Ausbildungen oder Freiwilligendiensten
Die Pressemitteilung des BMAS ist nachzulesen unter