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16.06.2020

Corona-Krise: Weitere Hilfsmaßnahmen

Neben den bislang getroffenen Maßnahmen wurden nun weitere Hilfen zur Bewältigung der Corona-Krise getroffen. Dazu zählen u.a.:

  •  Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 % und von 7 auf 5 % vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020
  • Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 1.908 € auf 4.008 € für 2020 und 2021
  • Zuschuss für in- und ausländische Studierende von bis zu 500 €, die pandemiebedingt in eine akute Notlage geraten sind. Der Antrag kann unter www.überbrückungshilfe-studierende.de ab dem 16.06.2020 gestellt werden
  • Auszahlung eines Kinderbonus von 300 € für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind. Die Sonderzahlung soll für Kinder gezahlt werden, für die im Jahr 2020 mindestens 1 Monat lang Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Dies gilt sowohl für Kinder, die in diesem Jahr erst noch geboren werden, als auch für Kinder, deren Kindergeldanspruch in den vergangenen Monaten erloschen ist. Der Bonus soll in zwei Raten zu je 150 € im September und Oktober gemeinsam mit dem Kindergeld überwiesen werden. Dabei kommt die Zahlung vor allem Eltern mit geringem oder mittlerem Einkommen zugute, da sie einkommensabhängig ausgezahlt wird

 

 

Quellen:

„Finanzielle Unterstützung“. BMFSJ, 2020. www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/finanzielle-unterstuetzung/153796

„Zuschuss für Studierende in akuter Notlage kann ab Dienstag beantragt werden“. Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2020. www.bmbf.de/de/zuschuss-fuer-studierende-in-akuter-notlage-kann-ab-dienstag-beantragt-werden-11820.html

„Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaß-nahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“. Bundesregierung, 2020. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-06-12-Zweites-Corona-Steuerhilfegesetz/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=3

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