13.06.2017
Krankenversicherung: Verbesserte Leistungen für Brillen- und Kontaktlinsenträger
Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung bringt Verbesserungen für Patienten mit starker Kurz- oder Weitsichtigkeit. Die Krankenkassen sind zukünftig verpflichtet, finanzielle Zuschüsse für Brillengläser und Kontaktlinsen zu leisten. Dies betrifft kurz- oder weitsichtige Patienten mit mehr als 6 Dioptrien oder einer Hornhautverkrümmung in Kombination mit mehr als 4 Dioptrien.
Mehr Informationen hierzu unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2016/hhvg-im-kabinett/faq-hhvg.html