29.11.2016
Rentenversicherung: Rentenversicherungspflicht jetzt auch für Minijobs neben einer Altersvollrente
Ausnahme:
Ebenso wie jüngere Arbeitnehmer kann sich der Rentenbezieher auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Die Befeiung ist dann ab Beginn des Monats, in dem der Befreiungsantrag beim Arbeitgeber eingeht, wirksam.
Wichtig:
Für Altersvollrentner, die ihren Minijob bereits vor dem 01.01.2017 ausgeübt haben, gilt diese Neuerung nicht! Die Betreffenden können allerdings auf ihre Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Dies muss schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden. Die Rentenversicherungspflicht beginnt in diesem Fall mit dem Tag, der auf den Eingang der Verzichtserklärung beim Arbeitgeber folgt.