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15.02.2017

Behinderung und Schwerbehinderung: Bundesteilhabegesetz verabschiedet

Der Bundestag hat Verbesserungen für Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung beschlossen. Die Beschlüsse werden Schritt für Schritt in insgesamt 3 Reformstufen umgesetzt. Ziel ist es, die Inklusion und Selbstbestimmung der Betroffenen in der Gesellschaft zu stärken.

Veränderungen in Reformstufe 1, in Kraft seit 01.01.2017:

Nachteilsausgleiche und Merkzeichen

  • Taubblinde erhalten ab sofort ein eigenes Merkzeichen für den Schwerbehindertenausweis (TBI)
  • Das Merkzeichen "aG" können künftig auch Menschen mit schweren Beeinträchtigungen der inneren Organe erhalten

Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege

  • Für Bezieher von Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege wird ein neuer Freibetrag für Erwerbseinkommen eingeführt. Dieser beträgt 40 Prozent des unbereinigten Bruttoeinkommens gedeckelt auf 65 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (derzeit 260 € monatlich)
  • Der Vermögensfreibetrag für Bezieher von Eingliederungshilfe wird von 2.600 € auf zunächst 27.600 € erhöht. In der Hilfe zur Pflege greift der erhöhte Vermögensfreibetrag nur für Vermögen aus Erwerbstätigkeit

Werkstätten für behinderte Menschen

  • Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen erhalten ab jetzt ein Arbeitsförderungsgeld in Höhe von 52 € im Monat

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in der Publikation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a766-das-neue-bundesteilhabegesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=5

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