15.02.2017
Behinderung und Schwerbehinderung: Bundesteilhabegesetz verabschiedet
Veränderungen in Reformstufe 1, in Kraft seit 01.01.2017:
Nachteilsausgleiche und Merkzeichen
- Taubblinde erhalten ab sofort ein eigenes Merkzeichen für den Schwerbehindertenausweis (TBI)
- Das Merkzeichen "aG" können künftig auch Menschen mit schweren Beeinträchtigungen der inneren Organe erhalten
Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
- Für Bezieher von Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege wird ein neuer Freibetrag für Erwerbseinkommen eingeführt. Dieser beträgt 40 Prozent des unbereinigten Bruttoeinkommens gedeckelt auf 65 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (derzeit 260 € monatlich)
- Der Vermögensfreibetrag für Bezieher von Eingliederungshilfe wird von 2.600 € auf zunächst 27.600 € erhöht. In der Hilfe zur Pflege greift der erhöhte Vermögensfreibetrag nur für Vermögen aus Erwerbstätigkeit
Werkstätten für behinderte Menschen
- Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen erhalten ab jetzt ein Arbeitsförderungsgeld in Höhe von 52 € im Monat
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in der Publikation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter: