28.02.2017
Neuregelung bei der Krankenversicherung für Bezieher einer Waisenrente
Die neue Regelung betrifft Waisen, die ausschließlich wegen des Bezuges ihrer Waisenrente in der Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Waisenrentenbezieher, die aufgrund einer Beschäftigung oder Berufsausbildung krankenversicherungspflichtig sind, müssen auch weiterhin aus ihrer Waisenrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einschließlich Zusatzbeitrag zahlen. Für Waisen, die sich in Schulausbildung oder Studium befinden, gilt die Befreiung bis zum 25. Lebensjahr, der Altersgrenze, bei der die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung endet.
Für Waisen, die privat krankenversichert sind, gelten Sonderregelungen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.