Zuletzt aktualisiert am 14. März 2022
Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für die behördlich festgestellte Art und Schwere einer Behinderung. Schwerbehinderte Menschen können damit die ihnen zustehenden Vergünstigungen und Hilfen, sogenannte Nachteilsausgleiche, in Anspruch nehmen.
Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.
Antragstellung
Die Anträge zur Feststellung einer Behinderung und auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises können in der Regel gemeinsam beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Dort gibt es auch die entsprechenden Antragsformulare. Die Adresse des zuständigen Versorgungsamtes erfahren Betroffene online oder bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Eine Übersicht der Kontaktadressen, aufgeteilt nach Bundesländern, gibt es hier.
Wenn alle Angaben wahrheitsgetreu und umfassend gemacht sowie alle notwendigen Unterlagen beigelegt wurden, kann der Antrag an die zuständige Behörde versendet werden. Wurde der Antrag auf Schwerbehinderung genehmigt, versendet die Behörde einen entsprechenden Bescheid. Ab einem GdB von 50 erhalten Betroffene automatisch einen Schwerbehindertenausweis.
Eine Schwerbehinderung wird meist nach Aktenlage festgestellt. In der Regel ist eine persönliche Begutachtung nicht erforderlich. Daher ist es besonders wichtig, die eigene Krankengeschichte konkret darzulegen und einige Hinweise zu beachten:
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und lassen Sie sich Zeit dabei
- Geben Sie alle Grunderkrankungen, aber auch zusätzliche alltägliche Beeinträchtigungen und Auswirkungen der Erkrankungen an. Hierzu können Sie ein separates Beiblatt benutzen und in eigenen Worten Ihren Gesundheitszustand schildern
- Benennen Sie im Antrag vor allem die Ärzte, Therapeuten und Kliniken, welche Sie am intensivsten bezüglich der angeführten Erkrankungen behandeln. Füllen Sie zusätzlich eine Schweigepflichtsentbindung für Ihre Ärzte aus, falls der Gutachter weitere medizinische Auskünfte braucht
- Damit Ihr Arzt auf mögliche Rückfragen der Behörde vorbereitet ist, geben Sie Ihm Bescheid, dass Sie einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis gestellt haben
- Sie können (müssen aber nicht) im Antrag die gewünschten Merkzeichen eintragen
- Fügen Sie sämtliche, die Erkrankungen betreffenden ärztlichen Befunde und Krankenberichte in Kopie bei. Bitten Sie Ihren Arzt, neben Ihren Krankheiten, auch Ihre Einschränkungen aufgrund der Erkrankungen in seinen Befundberichten zu nennen
- Legen Sie dem Antrag ein Lichtbild bei, das für den Schwerbehindertenausweis benötigt wird
- Erstellen Sie von Ihrem fertigen Antrag eine Kopie
- Wurde Ihr Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb der Widerspruchsfrist einen Widerspruch einlegen
Gültigkeitsdauer
Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel für maximal 5 Jahre ausgestellt. Wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, kann er bis zu zweimal ohne besondere Formalitäten verlängert werden. Danach muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Auf dem Schwerbehindertenausweis in Papierform gibt es Felder zur Eintragung der Gültigkeitsdauer. Ist der Ausweis bereits zweimal verlängert worden, ist kein Verlängerungsfeld mehr frei, wodurch ein neuer Ausweis mit einem neuen Lichtbild beantragt werden muss.
Auf dem neuen Ausweis im Scheckkartenformat gibt es keine Felder zur Eintragung der Gültigkeitsdauer. Ist der Ausweis abgelaufen, muss ein komplett neuer ausgestellt werden.
Wenn sich der Gesundheitszustand des schwerbehinderten Menschen wesentlich verbessert oder verschlechtert, muss man das Versorgungsamt darüber informieren. Es erfolgt dann eine erneute Prüfung.
Ist keine wesentliche Veränderung in Art und Schwere der Behinderung zu erwarten, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden.
Ein Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes! Hier wird ein spezieller Parkausweis benötigt, der merkzeichenabhängig beantragt werden kann.
Als Nachweis der Schwerbehinderung gegenüber dem Arbeitgeber sollten Patienten nur den Schwerbehindertenausweis nutzen. Er enthält im Gegensatz zum Bescheid des Versorgungsamtes keine Diagnosen.
Anlaufstellen und weitere Informationsquellen
Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge leisten beispielsweise:
- Sozialdienste in Reha-Einrichtungen oder Krankenhäusern
- Pflegestützpunkte
- Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland
- Beratungsstellen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)
Einen animierten neuraxWikiclip zur Beantragung eines Grades der Behinderung finden Sie hier.
und viele weitere.