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Kindergeld für Kinder mit Behinderung
Für ein Kind mit Behinderung erhalten Eltern über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus und ohne Altersbeschränkung Kindergeld, wenn:
- das Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann und
- die Behinderung vor dem 25. Geburtstag des Kindes eingetreten ist.
Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn das Kind einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H hat oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht. Auch wenn das Kind zwar berufstätig ist, seine Einkünfte aber nicht ausreichen, um seinen notwendigen Lebensbedarf zu decken, erhalten die Eltern Kindergeld.
Anlaufstellen und weitere Informationsquellen
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (BVKM) bietet weiterführende Informationen zum Thema an:
https://bvkm.de/ratgeber/kindergeld/
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