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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

(§§ 67-69 SGB XII)

Wenn Bedürftige sich in besonderen Lebensverhältnissen befinden und soziale Schwierigkeiten haben, können sie im Rahmen der Sozialhilfe Leistungen erhalten, um ihre belastende Lebenssituation zu verbessern. Voraussetzung ist, dass sie nicht in der Lage sind, dies aus eigener Kraft zu tun. Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich vor allem an Obdachlose, Suchtkranke, Strafentlassene oder verhaltensauffällige junge Menschen.

  • besondere Lebensverhältnisse sind gekennzeichnet durch einen Mangel an Wohnraum, Arbeit, Beziehungen zur Umwelt, Bildung oder sozialer Sicherung z.B. für das Alter oder  Krankheit. Sie bestehen bei einer ungesicherten wirtschaftlichen Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebensumständen, nach der Entlassung aus geschlossenen Einrichtungen und in ähnlich belastenden Situationen
  • zeitgleich müssen soziale Schwierigkeiten hinzukommen, z.B. wenn Betroffene nicht mit der Umwelt interagieren bzw. am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können, v.a. im Zusammenhang mit der Beschaffung und dem Erhalt einer Wohnung und eines Arbeitsplatzes, mit sozialen und familiären Beziehungen sowie Straffälligkeiten

Umfang der Leistungen

Ziel ist es, dass der Hilfesuchende seine sozialen Schwierigkeiten selbständig bewältigen kann. Dabei kommen folgende Leistungen zum Einsatz:

  • persönliche Beratung und Betreuung des Betroffenen und seiner Angehörigen, Hilfe zur Erlangung oder zum Erhalt einer Wohnung und des Arbeitsplatzes, Sicherung der Schul- und Berufsausbildung, Aufbau und Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und Gestaltung des Alltags
  • Geld- und Sachleistungen sind unter Umständen denkbar

Persönliche Hilfen werden ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen erbracht. Dagegen gilt bei Sach- und Geldleistungen die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII. Einkommen und Vermögen des Hilfesuchenden und etwaiger Unterhaltspflichtiger werden jedoch nicht berücksichtigt, wenn dies die Überwindung der sozialen Schwierigkeiten gefährden würde.

Meist werden die Leistungen von den Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden, z.B. im Rahmen einer Schuldner-, Sucht- oder Lebensberatung, erbracht.

Anlaufstellen und weitere Informationsquellen

Ansprechpartner für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist das zuständige Sozialamt.

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