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Altersrente für langjährig Versicherte
(§§ 38, 236 SGB VI)
Wer mindestens 35 Jahre (langjährig Versicherte) bzw. 45 Jahre (besonders langjährig Versicherte) Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, kann schon vorzeitig Altersrente beziehen. Die Altersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab.
Langjährig Versicherte
Versicherte mit einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren können bereits mit 63 Jahren in Altersrente gehen. Dabei müssen sie jedoch dauerhafte Rentenabzüge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den die Rente früher bezogen wird, wird sie um 0,3 % gekürzt.
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
Kürzung bei Rentenbeginn mit 63 |
---|---|---|
vor 1949 | 65 Jahre | 7,2 % (24 Monate x 0,3 %) |
Januar 1949 | 65 Jahre 1 Monat | 7,5 % |
Februar 1949 | 65 Jahre 2 Monate | 7,8 % |
März - Dezember 1949 | 65 Jahre 3 Monate | 8,1 % |
1950 | 65 Jahre 4 Monate | 8,4 % |
1951 | 65 Jahre 5 Monate | 8,7 % |
... | ||
1958 | 66 Jahre | 10,8 % |
1959 | 66 Jahre 2 Monate | 11,4 % |
1960 | 66 Jahre 4 Monate | 12 % |
1961 | 66 Jahre 6 Monate | 12,6 % |
1962 | 66 Jahre 8 Monate | 13,2 % |
1963 | 66 Jahre 10 Monate | 13,8 % |
ab 1964 | 67 Jahre | 14,4 % |
Vertrauensschutzregelungen
Versicherte, die
- vor 1955 geboren wurden und vor dem 1.1.2007 mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben
oder
- Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben,
können auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Altersrente gehen.
Besonders langjährig Versicherte
Versicherte, die vor 1953 geboren wurden und mindestens 45 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben, können bereits mit 63 Jahren die volle Altersrente ohne Abschläge beziehen.
Für Versicherte, die ab 1953 geboren sind, wird die Altersgrenze für jedes Jahr um 2 Monate angehoben:
Geburtsjahr | Altersrente mit |
---|---|
1953 | 63 Jahren 2 Monaten |
1954 | 63 Jahren 4 Monaten |
1955 | 63 Jahren 6 Monaten |
... | |
1963 | 64 Jahren 10 Monaten |
Wer ab 1964 geboren ist, kann mit 65 Jahren Altersrente beziehen.
Damit Ihnen Ihre Altersrente ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt werden kann, müssen Sie Ihren Antrag spätestens innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Erfüllen aller Bezugsvoraussetzungen einreichen. Es empfiehlt sich jedoch, dies bereits einige Monate im Voraus zu tun - möglich ist ein Antrag frühestens 6 Monate vor Rentenbeginn.
Hinzuverdienst
Bezieher einer vorgezogenen Altersrente haben die Möglichkeit, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 6.300 € jährlich anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Darüber hinausgehende Beträge werden zu 40 % auf die Rente angerechnet. Liegen Hinzuverdienst und gekürzte Rente zusammen über dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre (sog. Hinzuverdienstdeckel) so wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.
Anlaufstellen und weitere Informationsquellen
Individuelle Beratung und genaue Berechnungen für Ihren Einzelfall erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Beratungsstellen und ehrenamtliche Versichertenberater vor Ort finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung: Beratung vor Ort
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berät von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr unter der Tel.-Nr.: 030 221911-001 zum Thema Rente.
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