• neuraxPro
  • |
  • neuraxFoundation
 logo
  • AKTUELLES
  • KRANKHEITEN
    • Auswahl nach Krankheiten
    • ADHS
    • Angststörung
    • Autismus
    • Bipolare Störungen
    • Demenz
    • Depression
    • Epilepsie
    • Migräne
    • Opioidabhängigkeit
    • Palliative Erkrankungen
    • Parkinson
    • Psychosen/Schizophrenie
    • Schmerzerkrankungen
    • Tinnitus und Schwindel
  • THEMEN
    • Auswahl nach Themen
    • Grundsätzliche Informationen zu sozialrechtlichen Leistungs­­­­­ansprüchen
    • Leistungen der Bundesagentur für Arbeit
    • Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse
    • Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
    • Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
    • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
    • Leistungen der Sozialhilfe
    • Leistungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen
    • Leistungen für Kinder und Jugendliche
    • Rehabilitations­maßnahmen
    • Vorsorge­möglichkeiten
    • Finanzielle Leistungen
    • Psychosoziale Informationen
    • Sozialgerichts­verfahren
  • Über neuraxWiki
    • Über uns
    • neuraxWikionline
    • neuraxWikiprint
    • neuraxWikiphone
    • Ratgeberbestellung
    • Unser Redaktionsteam
    • Newsletter
    • Sosyal Hukuk 2019
  • Ratgeberbestellung
  1. neuraxwiki.de
  2. Artikel

Inhaltsverzeichnis

Aktionen

Artikel als PDF

Bezugsgröße

(§ 18 SGB IV)

Unter der Bezugsgröße versteht man den Ausgangswert für die Berechnung von Leistungen und Einkommensgrenzen in einzelnen Zweigen der deutschen Sozialversicherung. So kann die Einkommensentwicklung berücksichtigt werden, ohne dass anzuwendende Gesetze ständig geändert werden müssen.

Höhe der Bezugsgröße

Die Höhe des Wertes wird jährlich festgesetzt. Basis der Berechnung ist das Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorletzten Kalenderjahr. Dieser Wert beträgt für 2020:

  • West: jährlich 39.480 € / monatlich 3.290 €
  • Ost: jährlich 37.380 € / monatlich 3.115 €

Im Krankenversicherungsrecht wird nicht mehr zwischen Ost und West Deutschland unterschieden, sondern es gilt die einheitliche Bezugsgröße West für die gesamte Bundesrepublik (nach § 309 SGB V)

Anwendung

Angewendet wird die Bezugsgröße beispielsweise bei der Berechnung

  • der Berechtigung zur beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • von Freibeträgen zur Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen zur Krankenversicherung und der Bezuschussung bei Zahnersatz
  • der verkürzten Anwartschaftszeit (6 Monate) in der Arbeitslosenversicherung bei überwiegender Kurzzeitbeschäftigung und Arbeitsentgelt bis zur Bezugsgröße
  • der Höhe des Beitrages des Bundes zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für SGB II-Bezieher

Verwandte Artikel im neuraxWiki

Familienversicherung

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung

 

neuraxWikiprint

Kostenfreie hochwertige Druckmaterialien zu sozialrechtlichen Fragestellungen für die Indikationen Schmerz, Parkinson, Depression, Demenz, Epilepsie Tinnitus & Schwindel, Opioidabhängigkeit, ADHS sowie Bipolare Störung.

neuraxWikiphone

Exklusives Beratungstelefon für Ärzte, Fachgruppen und Patienten mit Beratungsgutschein.

neuraxWiki

Ihr einzigartiger sozialrechtlicher Informationsdienst.

MENÜ

  • Aktuelles
  • Krankheiten
  • Themen
  • Über neuraxWiki
  • Sosyal Hukuk 2019
  • © 2021 NEURAXFOUNDATION
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz / Haftung