• neuraxPro
  • |
  • neuraxFoundation
 logo
  • AKTUELLES
  • KRANKHEITEN
    • Auswahl nach Krankheiten
    • ADHS
    • Angststörung
    • Autismus
    • Bipolare Störungen
    • Demenz
    • Depression
    • Epilepsie
    • Migräne
    • Opioidabhängigkeit
    • Palliative Erkrankungen
    • Parkinson
    • Psychosen/Schizophrenie
    • Schmerzerkrankungen
    • Tinnitus und Schwindel
  • THEMEN
    • Auswahl nach Themen
    • Grundsätzliche Informationen zu sozialrechtlichen Leistungs­­­­­ansprüchen
    • Leistungen der Bundesagentur für Arbeit
    • Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse
    • Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
    • Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
    • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
    • Leistungen der Sozialhilfe
    • Leistungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen
    • Leistungen für Kinder und Jugendliche
    • Rehabilitations­maßnahmen
    • Vorsorge­möglichkeiten
    • Finanzielle Leistungen
    • Psychosoziale Informationen
    • Sozialgerichts­verfahren
  • Über neuraxWiki
    • Über uns
    • neuraxWikionline
    • neuraxWikiprint
    • neuraxWikiphone
    • Ratgeberbestellung
    • Unser Redaktionsteam
    • Newsletter
    • Sosyal Hukuk 2019
  • Ratgeberbestellung
  1. neuraxwiki.de
  2. Artikel

Inhaltsverzeichnis

Aktionen

Artikel als PDF

Übernahme von Miet- und Energieschulden

(§ 36 SGB XII)

Bei Miet- oder Energiekostenrückständen, bei denen der Betroffene Gefahr läuft, seine Wohnung zu verlieren, kann das Sozialamt die Schulden im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt übernehmen (siehe auch: Sozialhilfe).

Voraussetzungen zur Schuldenübernahme

Wer Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, kann die Übernahme seiner Miet- oder Energieschulden beim Sozialamt beantragen. Dabei wird zwischen "kann"- und "soll"- Kriterien unterschieden.

Bestehende Zahlungsrückstände können vom Sozialamt übernommen, wenn:

  • bereits Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden

und

  • dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist

Vorhandene Schulden sollen übernommen werden, wenn:

  • dies gerechtfertigt und notwendig ist
  • sonst Wohnungslosigkeit droht

sowie

  • kein zu berücksichtigendes Vermögen einsetzbar ist

Art der Schuldenübernahme

Das Sozialamt kann die Zahlungen entweder als Darlehen oder Beihilfe (dies dann, wenn voraussichtlich eine Rückzahlung nicht möglich ist) gewähren.
Ein Darlehen eignet sich vor allem, wenn der Leistungsberechtigte voraussichtlich in absehbarer Zeit zu Rückzahlungen in der Lage ist. Eine Rückzahlungsvereinbarung sollte allerdings nur getroffen werden, wenn der Betroffene dadurch nicht erneut in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

In der Regel überweist das Sozialamt die Gelder dann direkt an den Vermieter, um die zweckentsprechende Verwendung sicher zu stellen.

Mietschuldenübernahme bei bereits eingeleitetem Räumungsverfahren

Auch wenn vom Vermieter bereits eine Klage wegen Mietrückstandes eingereicht wurde, kann diese durch Zahlungen des Sozialamtes noch abgewendet werden. Die Gerichte sind verpflichtet, die örtlichen Sozialämter über einen drohenden Wohnungsverlust in Kenntnis zu setzen. Das Sozialamt hat dann 2 Monate Zeit, die Rückstände zu begleichen, um die Einreichung der Klage abzuwenden (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).

Anlaufstellen und weitere Informationsquellen

Weitere Informationen und individuelle Beratung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt vor Ort.

Verwandte Artikel im neuraxWiki

Wohngeld

Unterkunft und Heizung

Regelsätze in der Sozialhilfe

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Hilfe in anderen Lebenslagen

Einmalige Leistungen

 

Quelle: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=80084.html

neuraxWikiprint

Kostenfreie hochwertige Druckmaterialien zu sozialrechtlichen Fragestellungen für die Indikationen Schmerz, Parkinson, Depression, Demenz, Epilepsie Tinnitus & Schwindel, Opioidabhängigkeit, ADHS sowie Bipolare Störung.

neuraxWikiphone

Exklusives Beratungstelefon für Ärzte, Fachgruppen und Patienten mit Beratungsgutschein.

neuraxWiki

Ihr einzigartiger sozialrechtlicher Informationsdienst.

MENÜ

  • Aktuelles
  • Krankheiten
  • Themen
  • Über neuraxWiki
  • Sosyal Hukuk 2019
  • © 2021 NEURAXFOUNDATION
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz / Haftung