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Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

(§ 237 SGB VI)

Wer vor 1952 geboren wurde und arbeitslos ist oder Altersteilzeit in Anspruch nimmt, kann eine vorgezogene Altersrente erhalten. Betroffene können also bereits vor dem Erreichen ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen, müssen dafür aber dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen.

Anspruchsvoraussetzungen

Wer diese Form der Altersrente nutzen möchte, muss 

  • vor 1952 geboren sein
  • eine Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von mindestens 15 Jahren erfüllen
  • innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben
  • entweder bei Rentenbeginn arbeitslos und nach seinem 58,5. Lebensjahr mindestens 12 Monate arbeitslos gewesen sein oder mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeit ausgeübt haben

Rentenabschläge

Sind alle Bedingungen erfüllt, können Versicherte, die zwischen 1949 und 1951 geboren sind, bereits mit 63 Jahren in Rente gehen.
Für jeden Monat, den sie vor ihrem 65. Lebensjahr Altersrente beziehen, wird die Rente jedoch dauerhaft um 0,3 % gekürzt. Der maximale Abzug bei Rentenbeginn mit 63 beträgt also 7,2 % (24 x 0,3 %).

Hinzuverdienst

Bezieher einer vorgezogenen Altersrente haben die Möglichkeit, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 6.300 € jährlich anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Darüber hinausgehende Beträge werden zu 40 % auf die Rente angerechnet. Liegen Hinzuverdienst und gekürzte Rente zusammen über dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre (sog. Hinzuverdienstdeckel) so wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.  

Hat der Versicherte seine Regelaltersgrenze erreicht, kann er unbegrenzt dazuverdienen, ohne eine Kürzung der Rente zu riskieren.

Antragstellung

Tipp

Damit die Altersrente zum gewünschten Beginn ausbezahlt wird, sollte der Antrag frühzeitig beim Rentenversicherungsträger eingereicht werden. Möglich ist dies bis 6 Monate vor Rentenbeginn.

Anlaufstellen und weitere Informationsquellen

Versicherte können sich bei zahlreichen Beratungsstellen und ehrenamtlichen Versichertenberatern vor Ort informieren und individuell beraten lassen. Sie finden die nächstgelegenen Adressen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung:

Beratung vor Ort

Nähere Informationen zu Rente und Hinzuverdienst finden Sie auch unter:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232606/publicationFile/53637/altersrentner_hinzuverdienst.pdf

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