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Aussteuerung aus der Krankenversicherung


Ein arbeitsunfähiger Patient erhält innerhalb von 3 Jahren für maximal 78 Wochen Krankengeld wegen derselben Erkrankung. Danach endet nicht nur die Zahlung des Krankengeldes, sondern auch die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies wird auch als Aussteuerung aus der Krankenversicherung bezeichnet. Was können Betroffene tun?

Möglichkeiten nach einer Aussteuerung

Versicherungsschutz

In der Regel informiert die Krankenkasse Versicherte rechtzeitig und schriftlich über das Ende der Versicherungspflicht. Erklärt der Patient nicht 2 Wochen nach Mitteilung der Krankenkasse seinen Austritt aus der Krankenversicherung, wird er automatisch freiwillig weiterversichert und muss dafür entsprechende Beiträge zahlen (sog. Anschlussversicherung nach § 188 Absatz 4 SGB V). Betroffene haben zudem die Möglichkeit, einer privaten Krankenversicherung beizutreten.
Wenn sich der Patient bei seinem Ehepartner oder Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Ehe familienversichern kann, hat dies Vorrang vor einer freiwilligen Anschlussversicherung (s.o.) und es müssen keine Beiträge entrichtet werden.

Finanzielle Absicherung

Läuft das Krankengeld wegen der Höchstbezugsdauer aus, kann der Betroffene meist danach nicht weiter arbeiten. Ist er dauerhaft erwerbsunfähig oder vermindert erwerbsfähig, kann er bei der Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

Bis über den Rentenantrag entschieden bzw. eine verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde, kann der Patient Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragen. Diese Sonderform des Arbeitslosengeldes ist als Überbrückung zwischen dem Bezug von Krankengeld und einer Erwerbsminderungsrente, einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung Behinderter oder einer medizinischen Rehabilitation gedacht (die sogenannte Nahtlosigkeit-Regelung).

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit besteht, bis die Frage der Erwerbsfähigkeit geklärt ist oder über die Maßnahme zur beruflichen Eingliederung entschieden wurde. Während dieser Zeit bleibt der Krankenversicherungsschutz wie bisher bestehen.

Anlaufstellen und weitere Informationsquellen

Wenn Ihnen eine Aussteuerung droht, wenden Sie sich am besten bezüglich Ihres weiteren Versicherungsschutzes an Ihre Krankenversicherung.

Eine Erwerbsminderungsrente können Sie bei Ihrer Rentenversicherung beantragen.

Wenn Sie Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragen möchten, wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit.

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