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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) setzt den Standardleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fest. Als individuelle Gesundheitsleistungen werden alle Maßnahmen bezeichnet, die nicht zu diesem Katalog gehören und damit nicht von der Krankenkasse übernommen werden müssen. Solche individuellen Diagnose- und Behandlungsmethoden werden zwar zum Teil von Arztpraxen angeboten, müssen aber vom Versicherten selbst bezahlt werden. Der Arzt muss den Patienten über Mehrkosten und mögliche Behandlungsalternativen  informieren.

Kriterien für den Ausschluss aus dem GKV-Leistungskatalog

Warum Leistungen durch den G-BA nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden, kann verschiedene Gründe haben:

  • Leistungen, die weder eine Früherkennungsuntersuchung noch eine Krankenbehandlung sind und somit generell nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören können, wie Sportuntersuchungen und Impfungen vor Fernreisen
  • Leistungen, die zwar als Früherkennung oder Krankenbehandlung anzuerkennen sind, für die es aber vom G-BA keine positive Bewertung gibt, wie neuartige Behandlungs- oder Diagnosemethoden
    • entweder es wurde ein negativer Beschluss gefasst, da der G-BA in den Maßnahmen keinen medizinischen Nutzen sieht, sie nicht als notwendig und/oder wirtschaftlich erachtet bzw. dem G-BA noch keine Belege für deren Nutzen vorliegen
    • oder es wurde bisher kein (positiver) Beschluss gefasst, was auf die Mehrheit der IGeL zutrifft
  • vom Patienten gewünschte Leistungen, die keine medizinische Zielsetzung haben, wie z. B. Schönheitsoperationen oder Tätowierungsentfernungen

Einige IGeL sind nur dann Selbstzahlerleistungen, wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht und sie beispielsweise zur Vorsorge dienen sollen. Sobald ein Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung besteht, können sie durchaus zu Leistungen werden, welche die gesetzliche Krankenkasse erstattet.

Verschiedene Arten von IGeL

 Es gibt eine große Anzahl individueller Gesundheitsleistungen, z. B.

  • Früherkennungsuntersuchungen, deren Nutzen nicht oder nicht ausreichend belegt ist, z.B. die Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Eierstockkrebs
  • Leistungen im Zusammenhang mit Freizeit, Urlaub und Sport, z. B. sportmedizinische Untersuchungen oder Fernreiseimpfungen
  • medizinisch-kosmetische Leistungen
  • ärztliche Serviceleistungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Untersuchung und Behandlung einer Erkrankung stehen, z. B. Atteste oder besondere Impfungen
  • Laboruntersuchungen, die nicht in Verbindung mit einer Erkrankung stehen
  • bestimmte psychotherapeutische Behandlungen, z. B. Stressbewältigungstraining, Bio-Feedback Behandlung
  • alternative Heilverfahren, z. B. Akupunktur
  • neuartige Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

Einige Krankenkassen bieten für ihre Versicherten individuell zusätzliche Leistungen an, die sogenannten Satzungsleistungen (siehe hierzu: Satzungsleistungen und Zusatzversicherungen). Beispielsweise übernehmen einige Krankenkassen die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, während diese bei anderen Kassen als IGeL gilt.

Tipp

Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen sie zusätzlich anbietet bzw. bezuschusst.

Anlaufstellen und weitere Informationsquellen

Der IGeL-Monitor, ein Internetportal des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund
der Krankenkassen e.V. (MDS), bewertet einzelne Leistungen und bietet so Informationen zu deren Nutzen und zum IGeL-Markt allgemein. Sie erhalten hier Informationen, die Sie bei der Entscheidung für oder gegen eine individuelle Gesundheitsleistung unterstützen: http://www.igel-monitor.de/

Auf der folgenden Seite können Sie eine allgemeine Informationsbroschüre zu den IGeL herunterladen:

http://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/IGeL/15-02-13_IGeL_GrundlegInfo_2015_final.pdf

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