Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2022
Kinder- und Jugendhilfe
(Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII)
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Kinder- und Jugendhilfe soll dieses Recht verwirklichen.
Rechtliche Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe ist das 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Zu ihren primären Aufgaben zählen:
- Förderung von jungen Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
- Vermeidung und Abbau von Benachteiligungen
- Beratung und Unterstützung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdungen
- Erhalten oder Schaffen von positiven Lebensbedinungen für junge Menschen und ihre Familien sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
Das SGB VIII enthält ein breites Spektrum an Leistungen für junge Menschen und ihre Familien in unterschiedlichen Lebenslagen:
- Allgemeine Leistungen zur Förderung junger Menschen
Dazu zählen u.a. die Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit oder der erzieherische Kinder- und Jugendschutz
- Förderung der Erziehung in der Familie
Dazu zählen u.a. Angebote der Familienbildung, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und ihre Kinder
- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Der Förderungsauftrag in den Einrichtungen umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung
- Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
Dazu zählen u.a. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Sozialpädagogische Familienhilfen, Heimerziehung oder die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- Mitwirkung in familien- und kindschaftsrechtlichen Angelegenheiten sowie im Jugendgerichtsverfahren
Träger der Kinder- und Jugendhilfe
Örtliche Jugendämter sind Anlaufstellen und Ansprechpartner für Eltern, Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie erstellen dazu eine örtliche Jugendhilfeplanung. Daneben führen auch freie Träger zahlreiche Angebote durch. Neben Jugendverbänden, Kirchen und Religionsgemeinschaften zählen dazu Wohlfahrtsverbände wie die Arbeiterwohlfahrt, der Deutscher Caritasverband oder das Deutsche Rote Kreuz. Kinder, Jugendliche, Eltern und junge Erwachsene können zwischen den verschiedenen Anbietern wählen.
Anlaufstellen und weitere Informationen
Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann kostenfrei eine Broschüre zum Thema "Kinder und Jugendhilfe" bestellt oder heruntergeladen werden:
www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/kinder-und-jugendhilfe-90470