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Entzugsbehandlung

Eine Entzugsbehandlung ist die stationäre körperliche Entgiftung unter ärztlicher Kontrolle. Der Körper wird so von schädlichen Stoffen befreit. Die Patienten werden dabei von suchttherapeutischen Ärzten, Psychologen, Sozialarbeitern und Pflegern unterstützt.

Die Behandlung findet in der Regel in psychiatrischen Kliniken statt. Meist wird die Behandlung in Form eines „warmen Entzugs“ durchgeführt, bei dem die Entzugserscheinungen mit einem Substitutionsmittel gelindert werden. Die Dosierung wird während der Entzugsbehandlung schrittweise verringert, um eine Abhängigkeit vom Subsitutionsmittel zu vermeiden.

Hinweis: Ein „kalter Entzug“ ohne Medikamente zur Linderung der Entzugserscheinungen ist unüblich.

Wichtig:
Eine Entzugsbehandlung (= Entgiftung) ist keine Entwöhnungsbehandlung (= Therapie).

Kostenträger

Für die stationäre Entzugsbehandlung sind die Krankenkassen oder die Träger der Sozialhilfe zuständig.

Voraussetzungen

Generell ist eine Entzugsbehandlung an keine bestimmten Voraussetzungen gebunden. Es muss eine ärztliche Einweisung ausgestellt werden. Um in eine Klinik aufgenommen zu werden, muss der Patient sich telefonisch anmelden. Die Kliniken haben Wartelisten. Der Betroffene sollte daher bis zu seiner Aufnahme die Klinik regelmäßig kontaktieren.

Hinweis: Ist jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren verurteilt worden und die Tat wurde nachweislich aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen, so kann die Gefängnisstrafe für längstens zwei Jahre zugunsten der Entzugsbehandlung zurückgestellt werden (§ 35 Betäubungsmittelgesetz).

Dauer und Ablauf

Die stationäre Entzugsbehandlung kann von wenigen Tagen bis zu 3 Wochen dauern. Der Patient wird in dieser Zeit von qualifiziertem Fachpersonal betreut („qualifizierte“ Entgiftung).

Zuzahlung

Die Zuzahlung beträgt 10 Euro täglich, begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr. Unter Umständen kann bei der Krankenkasse auch eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden.

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