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Schwangerschaft bei Opioidabhängigkeit
Angst, Hoffnung, Schuld - werden opioidabhängige Frauen schwanger, stürzt sie das häufig in ein Gefühlschaos. Betroffene sollten sich dringend ärztliche Hilfe suchen. Opiate und Opioide passieren die Plazentaschranke und sind im fetalen Organismus nachweisbar. Dies stellt ein nicht abschätzbares Risiko für Früh- und Fehlgeburten bis hin zu gravierenden Entwicklungsschäden, insbesondere im neurologischen Bereich, dar.
Für die Schwangere und für das ungeborene Leben ist daher eine frühe Zusammenarbeit der Hilfesysteme unerlässlich. Dies können als erste, niederschwellige Ansprechpartner Suchtberatungsstellen, dann der (substituierende) Arzt, ambulante oder stationäre Therapieeinrichtungen, Frauenarzt, Geburtsklinik , Hebamme, koordinierende Kinderschutzstellen sowie das Jugendamt sein.
Fällt die Entscheidung für ein Austragen der Schwangerschaft, können in diesem Rahmen weitere soziale Grundfragen geklärt werden:1
- Wie sind die Wohnverhältnisse (fester Wohnsitz, Wohnung ausreichend groß)?
- Wie steht es um die finanzielle Grundversorgung (Grundsicherung, Job, Beruf)?
- Lässt sich soziale Unterstützung organisieren (Mutter, Schwiegermutter, Kindsvater, Geschwister, Freundinnen)?
- Sind weitere Hilfen durch das Jugendamt, durch Gesundheits- und Sozialdienste nötig?
Entzug und Substitution während der Schwangerschaft
Der Gesetzgeber empfiehlt den Beginn einer Substitutionsbehandlung bei bekannter Schwangerschaft.2 Opiatabhängige Schwangere werden meist mit Methadonrazemat, Levomethadon oder Buprenorphin substituiert.3
Nach der Geburt kommt es in 75-90 % der Fälle zum sog. neonatalen Entzugssyndrom des Säuglings. Auch diese Zeit kann für Mutter und Kind sehr belastend sein, so dass ein unterstützendes, die Mutter-Kind-Bindung förderndes Umfeld und Helfersystem wichtig sind.
1Vgl: Positionspapier „Drogen - Schwangerschaft - Kind“ des Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. Datum auch hier Seitenzahl.
2Vgl. BtMVV §5, Abs 5, Satz 3.
3Positionspapier „Drogen - Schwangerschaft - Kind“ des Fachverbands Drogen und Rauschmittel e.V. Seitenzahl.