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Merkzeichen G

Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist.

Voraussetzungen

Das Merkzeichen G erhalten Menschen mit folgenden Behinderungen und Erkrankungen:

  • Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule, die für sich einen GdB von mindestens 50 ausmachen
  • schwere innere Leiden, z. B. schwere Herzschäden, dauernde Einschränkungen der Lungenfunktion
  • Hirnorganische Anfälle
  • schwere Störungen der Orientierungsfähigkeit durch eine Seh-, Hör- oder geistige Behinderung
  • Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks

Rechte und Vergünstigungen

Wer das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen hat, kann folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
  • Steuerentlastung durch einen Abzugsbetrag für Privatfahrten ab einem GdB von 70
  • u.U. Parkerleichterungen (Orangener Parkausweis: weitere Voraussetzungen beachten)
  • Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
  • Mehrbedarfszuschlag bei der Sozialhilfe
  • Zentralschlüssel für Behindertentoiletten ab einem GdB von 70
  • in einigen Städten und Gemeinden kostenlose oder vergünstigte Fahrdienste, je nach regionaler Regelung

Anlaufstellen und weitere Informationsquellen

Ausführliche Informationen erteilt das zuständige Versorgungsamt.

Im neuraxWiki finden Sie zudem noch weitere Artikel zum Thema "Behinderung und Schwerbehinderung"; zum Beispiel:

Behinderung und Schwerbehinderung

Nachteilsausgleiche nach Merkzeichen

Vom Grad der Behinderung abhängige Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche im Beruf für Schwerbehinderte

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

und viele weitere.

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