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Merkzeichen aG

Das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen, bei denen eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt.

Voraussetzungen

Als außergewöhnlich gehbehindert gelten schwerbehinderte Menschen, wenn sie sich wegen der Schwere ihrer Behinderung dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen unter anderem:

  • Querschnittsgelähmte
  • Doppeloberschenkelamputierte
  • Doppelunterschenkelamputierte
  • Hüftexartikulierte Menschen (behinderte Menschen, denen ein Bein im Hüftgelenk entfernt wurde)
  • schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, die für sich allein einen GdB von mindestens 80 bedingen

Rechte und Vergünstigungen

Wer das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis eingetragen hat, kann folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
  • Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr mit kostenloser Wertmarke
  • Steuerentlastungen
  • in vielen Städten und Gemeinden kostenloser oder vergünstigter Fahrdienst
  • Parkerleichterungen
  • Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen: Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG besitzen, dürfen auch ohne Plakette in Umweltzonen fahren
  • Zentralschlüssel für Behindertentoiletten

Anlaufstellen und weitere Informationsquellen

Im neuraxWiki finden Sie noch weitere Artikel zum Thema "Behinderung und Schwerbehinderung"; zum Beispiel:

Behinderung und Schwerbehinderung

Nachteilsausgleiche nach Merkzeichen

Vom Grad der Behinderung abhängige Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche im Beruf für Schwerbehinderte

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

und viele weitere.

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