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Merkzeichen Bl

Das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis erhalten blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen.

Voraussetzungen

Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen mit folgenden Beeinträchtigungen erhalten das Merkzeichen Bl:

  • vollständiger Verlust des Augenlichts
  • Sehschärfe auf dem besseren Auge von nicht mehr als 1/50
  • andere schwere Störungen des Sehvermögens (z. B. Gesichtsfeldeinschränkungen), die dem Schweregrad obiger Sehschärfe entsprechen

Rechte und Vergünstigungen

Wer das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis eingetragen hat, kann folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
  • Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr mit kostenloser Wertmarke
  • Steuervergünstigungen durch einen Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung
  • Parkerleichterungen
  • Blindengeld
  • Blindenhilfe
  • Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen: Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl besitzen, dürfen ohne Plakette in Umweltzonen fahren
  • Telefongebührenermäßigung
  • in vielen Städten und Gemeinden eine Befreiung von der Hundesteuer
  • unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Umsatzsteuer
  • unentgeltliche Beförderung von sogenannten Blindensendungen

Anlaufstellen und weitere Informationsquellen

Ausführliche Informationen erteilt das zuständige Versorgungsamt.

Im neuraxWiki finden Sie zudem noch weitere Artikel zum Thema "Behinderung und Schwerbehinderung"; zum Beispiel:

Behinderung und Schwerbehinderung

Nachteilsausgleiche nach Merkzeichen

Vom Grad der Behinderung abhängige Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche im Beruf für Schwerbehinderte

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

und viele weitere.

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