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Merkzeichen RF
Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis berechtigt schwerbehinderte Menschen zu Vergünstigungen beim Rundfunkbeitrag und den Telefongebühren bei der Deutschen Telekom.
Voraussetzungen
Das Merkzeichen RF erhalten:
- blinde und sehbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 60 allein wegen ihrer Sehbehinderung
- hörgeschädigte Menschen mit einem GdB von mindestens 50 wegen ihrer Hörbehinderung
- Menschen mit einem GdB von mindestens 80, die aufgrund ihrer Behinderung selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder technischen Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl) grundsätzlich nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können
Rechte und Vergünstigungen
Wer das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis eingetragen hat, kann folgende Vergünstigungen in Anspruch nehmen:
- Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag
- Ermäßigte Telefongebühren