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Vergünstigte Telefontarife

Einige Telekommunikationsunternehmen gewähren schwerbehinderten und einkommensschwachen Menschen vergünstigte Tarife. Die Konditionen und die Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen, unterscheiden sich bei den einzelnen Anbietern. Betroffene sollten daher bei verschiedenen Telefonanbietern nach Vergünstigungen fragen und die Tarife vergleichen.

Sozialtarif der Telekom

Personenkreis

Die Telekom gewährt Privatkunden mit einem Festnetzanschluss eine Ermäßigung ihrer Telefongebühr, wenn sie oder ein Haushaltsmitglied

  • von der Rundfunkgebühr befreit ist oder eine Ermäßigung dessen oder BAföG-Leistungen erhält (Sozialtarif 1)
  • blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 ist (Sozialtarif 2)

Vergünstigung

Der Kunde erhält ein monatliches Gesprächsguthaben, d. h. der Rechnungsbetrag für die T-Net-Standardverbindungen wird um diesen Betrag reduziert. Verbindungen zu Mobilfunknetzen, Sonderdiensten und über andere Anbieter (z. B. Call-by-Call) werden hierbei nicht berücksichtigt.

Sozialtarif 1: die maximale Vergünstigung beträgt 6,94 € pro Monat

Sozialtarif 2: die maximale Vergünstigung beträgt 8,72 € pro Monat

Der Sozialtarif gilt nur für bestimmte Anschlüsse der Telekom, beispielsweise nicht für Flat-Tarife.

Anlaufstellen und weitere Informationsquellen

Ausführlichere Informationen sowie das Antragsformular sind bei der Deutschen Telekom erhältlich unter:

https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/tarife-optionen/sozialtarif-bestellen-oder-verlaengern?samChecked=true

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