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Vergünstigte Telefontarife

Einige Telekommunikationsunternehmen gewähren schwerbehinderten und einkommensschwachen Menschen vergünstigte Tarife (z. B. Sozialtarif der Telekom, siehe unten). Die Konditionen und die Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen, unterscheiden sich bei den einzelnen Anbietern. Betroffene sollten daher bei verschiedenen Telefonanbietern nach Vergünstigungen fragen und die Tarife vergleichen.

Sozialtarif der Telekom

Personenkreis

Die Telekom gewährt Privatkunden mit einem Festnetzanschluss eine Ermäßigung, wenn sie oder ein Haushaltsmitglied

  • blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 sind (Sozialtarif 1)
  • von der Rundfunkgebühr befreit sind oder eine Ermäßigung erhalten (Sozialtarif 2)
  • BAföG-Leistungen erhalten (Sozialtarif 2)

Vergünstigung

Der Kunde erhält ein monatliches Gesprächsguthaben, d. h. der Rechnungsbetrag für die T-Net-Standardverbindungen wird um diesen Betrag reduziert. Verbindungen zu Mobilfunknetzen, Sonderdiensten und über andere Anbieter (z. B. Call-by-Call) werden hierbei nicht berücksichtigt.

Sozialtarif 1: die maximale Vergünstigung beträgt 8,72 € pro Monat

Sozialtarif 2: die maximale Vergünstigung beträgt 6,94 € pro Monat

Der Sozialtarif gilt nur für bestimmte Anschlüsse der Telekom, beispielsweise nicht für Flat-Tarife.

Ausführlichere Informationen sowie das Antragsformular sind bei der Deutschen Telekom erhältlich.

Neue IP-Technik

Bis zum Jahr 2018 will die Telekom den analogen Telefonanschluss abschaffen und alle Kunden mit Internet-Telefonie versorgen. Dies hat auch Auswirkungen auf den Sozialtarif der Telekom, die Kunden unbedingt beachten sollten.
Genauere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Sozialverbands VdK Deutschland: http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-zeitung/69667/telefonieren_telekom_stellt_auf_neue_technik_um

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