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Soziotherapie

(§§ 37a, 92 SGB V)

Unter Soziotherapie versteht der Gesetzgeber die fachspezifische ambulante Betreuung von schwer psychisch kranken Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, ärztliche und ärztlich verordnete Leistungen eigenständig in Anspruch zu nehmen. Sie wurde mit der Gesundheitsreform 2000 eingeführt, um Krankenhausaufenthalte zu verkürzen bzw. zu vermeiden.

Wer kann eine Soziotherapie verordnen?

Grundsätzlich kann eine Soziotherapie nur von Ärzten verordnet werden, die hierfür eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung haben. Im Regelfall sind dies:

  • Fachärzte für Neurologie
  • Fachärzte für Nervenheilkunde
  • Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Psychiatrische Institutsambulanzen
  • Fachärzte der Psychiatrischen Institutsambulanzen

Die genannten Fachärzte müssen zusätzlich eine Kooperation in einem gemeindepsychiatrischen Verbund oder einer vergleichbaren Versorgungsstruktur vorweisen.

Seit 1. April 2018 können auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten Soziotherapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen.

Seit Oktober 2020 dürfen auch Ärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie die Erst- und Folgeverordnung einer Soziotherapie abrechnen.

Andere Vertragsärzte wie Hausärzte können den Patienten zu diesen Fachärzten überweisen.
Für die Verordnung werden spezielle Vordrucke verwendet.

Ausnahme: Hat der überweisende Arzt Zweifel, dass der Patient den Facharzt aufsucht, kann er eine Verordnung mit maximal 5 Therapieeinheiten ausstellen und einen soziotherapeutischen Leistungserbringer hinzuziehen. Ziel ist es, dass der psychisch kranke Mensch die Überweisung wahrnimmt.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Eine Soziotherapie kann verordnet werden, wenn damit der Krankenhausaufenthalt verkürzt oder sogar ganz vermieden werden kann oder wenn eine Krankenhausbehandlung erforderlich wäre, aber nicht durchgeführt werden kann.

Für Menschen, die an folgenden schweren psychischen Erkrankungen leiden, kann diese Therapieform beantragt werden:

  • Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis (z. B. Schizophrenie, wahnhafte Störungen)
  • Störungen des Affekts (z. B. depressive Episoden mit psychotischen Symptomen)

Zusätzlich müssen bestimmte Fähigkeiten gestört sein:

  • Probleme beim Antrieb, der Ausdauer und Belastbarkeit
  • Einschränkungen im planerischen Denken und Handeln mit fehlendem Realitätsbezug
  • Störungen im Verhalten, in der Konfliktlösung und mangelnde Kontaktfähigkeit
  • Störungen der Kognition wie der Fähigkeit zur Konzentration, zum Merken, zum Lernen sowie zum problemlösenden Denken
  • mangelnde Krankheitseinsicht und -verständnis
  • Probleme beim Erkennen von Konflikten und Krisen

Darüber hinaus sollte der Patient, um die Therapieziele erreichen zu können, ausreichend belastbar und motiviert sein, über Kommunikationsfähigkeiten verfügen und in der Lage sein, einfache Absprachen einzuhalten.

Tipp

Beantragen Sie eine Soziotherapie rechtzeitig, da manchmal mit Wartezeiten von Seiten der Leistungserbringer zu rechnen ist.

Wie lange dauert eine Soziotherapie?

Prinzipiell ist die Dauer abhängig von der Krankheit des einzelnen Patienten. Meist wird die Therapie als Einzelmaßnahme in einem Zeitraum von maximal 3 Jahren mit insgesamt 120 Stunden erbracht. In besonderen Fällen kann die Therapie auch in der Gruppe mit einer maximalen Größe von 12 Teilnehmern erfolgen.

Wer bietet eine Soziotherapie an?

Zunächst unterstützt der Arzt den Patienten bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung.
Die Leistung darf nur von Sozialarbeitern/Pädagogen und Fachpflegekräften für Psychiatrie mit Berufserfahrung und Zulassung zum Soziotherapeuten erbracht werden.

Wer bezahlt eine Soziotherapie?

Kostenträger der Soziotherapie ist die Krankenkasse. Die beantragte Therapie muss vorab von dieser geprüft und genehmigt werden (Ausnahme: 3 Therapieeinheiten zur Sicherstellung des Facharztbesuches). Hierfür kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) involvieren.
Der Versicherte muss pro Kalendertag einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag, übernehmen.

Inhalte der Soziotherapie

Arzt, Soziotherapeut und Patient erstellen gemeinsam den Betreuungsplan, in dem Inhalte des ärztlichen Behandlungsplans enthalten sein sollen: die Anamnese, die Diagnose, die Therapieziele mit den erforderlichen therapeutischen Maßnahmen, die zeitliche Strukturierung und die Prognose.

Der Soziotherapeut koordiniert dabei die folgenden Leistungen:

  • aktive Hilfe, wie auch Hilfe zur Selbsthilfe
  • Übungen zur Verbesserung von Belastung, Motivation und Ausdauer im sozialen Umfeld des Patienten (Unterstützung durch Familie und Freunde ist hier sehr wichtig)
  • Training von Verhaltensänderungen, Tagesstrukturierung und Konfliktlösungsmöglichkeiten
  • Hilfestellung bei Krisen
  • Anleitung zur Verbesserung und Verstärkung der individuellen Krankheitswahrnehmung

Therapieziele

Um die folgenden Ziele schrittweise zu erreichen, werden sie in der Regel in Teilziele untergliedert:

  • die Soziotherapie soll dem Patienten ermöglichen, ärztliche und ärztlich verordnete Maßnahmen (wieder) in Anspruch nehmen zu können
  • Fähigkeiten im psychosozialen Bereich werden gefördert, Defizite abgebaut
  • Akzeptanz und Selbstständigkeit in Bezug auf die erforderlichen Leistungen verstärken sich
  • Entwicklung eines besseren Krankheitsverständnisses
  • Stärkung von Einsicht, Aufmerksamkeit, Initiative, Kontaktfähigkeit und Kompetenz

Um die Ziele optimal abstimmen zu können, sprechen sich der verordnende Arzt, der Leistungserbringer und der Patient in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 2 Monate, ab.

Anlaufstellen und weitere Informationsquellen

Bei Krankenkassen, sozialpsychiatrischen Diensten und Fachärzten für Psychiatrie und Nervenheilkunde erhalten Sie Listen der örtlich zugelassenen Anbieter von Soziotherapie.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bietet auf ihrer Webseite eine kostenfreie Broschüre zum Download an:

http://www.kbv.de/html/soziotherapie.php

Der gemeinsame Bundesausschuss hat zudem Richtlinien über die Durchführung von Soziotherapie veröffentlicht:

https://www.g-ba.de/richtlinien/24

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