Kranken- und Pflegeversicherung: MDK-Reformgesetz beschlossen
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Aus MDK wird MD
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt und so strukturell von den Krankenkassen gelöst (künftig: MD). Daduch soll das Vertrauten der Versicherten in das unabhängige und neutrale Handeln des MDK gestärkt werden.
Neue Abrechnungsprüfung für Krankenhäuser
Krankenhäuser sollen seltener, dafür aber gezielter geprüft werden, indem künftig durch die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses der Umfang der zulässigen Prüfungen bestimmt wird. Zudem wird eine schlechte Abrechnungsqualität in Zukunft negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus haben.
Höhere Transparenz bei Entscheidungen es G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss muss künftig seine öffentlichen Sitzungen live im Internet übertragen und in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung zu stellen. Dadurch soll die Entscheidungstransparenz verbessert werden.
Weitere Änderungen betreffen die Verfahren zum Wechsel der Krankenkassen, studentische Krankenversicherung, Finanzreserven der Krankenversicherungen, Vergütung und personelle Ausstattung in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Bis Ende 2021 sollen dann alle Änderungen umgesetzt sein.
Ausführliche Informationen hierzu unter: