Corona-Krise: Neuregelungen zum Elterngeld
Ab dem 15.05.2020 gelten die vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen zum Ausgleich coronabedingter Nachteile für berufstätige Eltern.
Folgende Hilfen wurden festgelegt:
- Eltern mit systemrelevanten Berufen können ihre Elterngeldmonate aufschieben und diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen
- Der Partnerschaftbonus entfällt nicht, wenn Eltern aufgrund der Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant
- Aktuelle Einkommensersatzleistungen, wie Kurzarbeitergeld, reduzieren nicht die Höhe des Elterngeldes und haben bei einem weiteren Kind auch keinen negativen Einfluss auf den Betrag
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