Koalitionsbeschlüsse: Vorrübergehende sozialrechtliche Änderungen
Das Sozialrecht betreffen u.a. folgende Neuerungen:
Kurzarbeit
Das Kurzarbeitergeld wurde bis Ende 2021 verlängert. Die Zahlung wurde von regulär 12 auf bis zu 24 Monate erweitert.
Kinderbetreuung
Eltern erhalten im Jahr 2020 mehr Krankentage für die Betreuung ihrer unter 12-jährigen Kinder. 5 weitere Tage gelten für Elternpaare, 10 für Alleinerziehende.
Pflegende Angehörige
Betroffene erhalten dieses Jahr bis zu 20 arbeitsfreie Tage, wenn sie coronabedingt Angehörige pflegen oder die Pflege neu organisieren müssen. Auch das Pflegeunterstützungsgeld kann bis zu 20 Arbeitstage bezogen werden.
Grundsicherung
Erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten alle, von der Krise besonders betroffenen, Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer. Dazu soll ein höheres Schonvermögen gelten.