In ihrem ersten Treffen nach der Sommerpause am 25.08.2020 haben die Spitzen der Union und SPD einige Änderungen beschlossen, die insbesondere die Folgen der Corona-Krise weiterhin abmildern sollen.

Das Sozialrecht betreffen u.a. folgende Neuerungen:

Kurzarbeit

Das Kurzarbeitergeld wurde bis Ende 2021 verlängert. Die Zahlung wurde von regulär 12 auf bis zu 24 Monate erweitert.

Kinderbetreuung

Eltern erhalten im Jahr 2020 mehr Krankentage für die Betreuung ihrer unter 12-jährigen Kinder. 5 weitere Tage gelten für Elternpaare, 10 für Alleinerziehende.

Pflegende Angehörige

Betroffene erhalten dieses Jahr bis zu 20 arbeitsfreie Tage, wenn sie coronabedingt Angehörige pflegen oder die Pflege neu organisieren müssen. Auch das Pflegeunterstützungsgeld kann bis zu 20 Arbeitstage bezogen werden.

Grundsicherung

Erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten alle, von der Krise besonders betroffenen, Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer. Dazu soll ein höheres Schonvermögen gelten.