Wichtigste Änderungen im Sozialrecht 2021
Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung
Ab dem 01.01.2021 werden die Regelbedarfsstufen erhöht. Sie gelten in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, in der Sozialhilfe sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Alleinstehende / alleinerziehende Leistungsberechtigte / volljährige Personen mit einem minderjährigen Partner | 446 € | Regelbedarfsstufe 1 |
Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (jeweils) | 401 € | Regelbedarfsstufe 2 |
Volljährige Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres oder Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (SGB II) / Erwachsene in stationären Einrichtungen (SGB XII / AsylbLG) |
357 € |
Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 373 € | Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 309 € | Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder bis 5 Jahren | 283 € | Regelbedarfsstufe 6 |
Sozialversicherungsrechengrößen
Die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden alljährlich gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst.
West | Ost | |
Monat / Jahr in € | Monat / Jahr in € | |
Beitragsbemessungsgrenze:
allgemeine Rentenversicherung |
8.700 / 104.400 |
8.250 / 99.000 |
Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung |
7.100 / 85.200 |
6.700 / 80.400 |
Versicherungspflichtgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung |
jährlich 64.350 |
jährlich 64.350 |
Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung |
4.837,50 / 58.050 |
4.837,50 / 58.050 |
Bezugsgröße
in der Sozialversicherung |
3.290* / 39.480* |
3.115 / 37.380 |
* im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung gilt für die neuen Bundesländer die Bezugsgröße West
Erhöhung des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn wurde entsprechend der Empfehlungen der Mindestlohnkommission auf 9,50 € angehoben.
Anstieg des Kindergeldes und höhere Freibeträge
Das Kindergeld wurde angepasst und beträgt nun für die ersten 2 Kinder jeweils 219 €, für das 3. Kind 225 € und für das 4. und jedes weitere Kind 250 €.
Auch der Kinderfreibetrag (zusammengesetzt aus dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für Erziehung und Ausbildung) wurde angehoben und beträgt 2021 8.388 € pro Kind für verheiratete Eltern (5.460 € plus 2.928 €) und 4.194 € pro Kind für ein Elternteil (2.730 € plus 1.464 €).
Einführung der Grundrente
Ab dem 01.01.2021 erhalten Rentner, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, einen Zuschlag auf ihre Rente, die sogenannte Grundrente. Mehr Informationen unter:
https://www.neuraxwiki.de/artikel/details/483_Grundrente.html
Erhöhte Behinderten-Pauschbeträge
Ab 2021 werden die Steuervorteile für Menschen mit Behinderung bereits ab einem GdB von 20 (bisher 25) gewährt und die Systematik wird in 10er Schritten bis zu einem GdB von 100 fortgeschrieben.
Zudem wurde eine behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale eingeführt. Weitere Informationen unter: https://www.neuraxwiki.de/artikel/details/75_Steuerverguenstigungen_fuer_Menschen_mit_Behinderung.html
Covid-19 - Sozialrechtliche Sonderbestimmungen
Einen Überblick über sozialrechtliche Sonderbestimmungen in 2021 im Zuge der Corona-Pandemie finden Interessierte im gleichnamigen neuraxWiki-Artikel online unter:
www.neuraxwiki.de/artikel/details/485_Covid-19_-_sozialrechtliche_Sonderbestimmungen.html
Tipp
Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die im neuen Jahr im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden, ist hier zu finden: