Zum Jahresbeginn 2021 ergeben sich einige Neuerungen und Änderungen im Sozialrecht. Die wesentlichen werden im Folgenden dargestellt.

Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung

Ab dem 01.01.2021 werden die Regelbedarfsstufen erhöht. Sie gelten in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, in der Sozialhilfe sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:

Alleinstehende / alleinerziehende Leistungsberechtigte / volljährige Personen mit einem minderjährigen Partner 446 € Regelbedarfsstufe 1
Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (jeweils) 401 € Regelbedarfsstufe 2
Volljährige Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres oder Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (SGB II) / Erwachsene in stationären Einrichtungen (SGB XII / AsylbLG)

357 €

Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 373 € Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 309 €  Regelbedarfsstufe 5
Kinder bis 5 Jahren 283 € Regelbedarfsstufe 6

 

Sozialversicherungsrechengrößen

Die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden alljährlich gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst.

  West Ost
  Monat / Jahr in € Monat / Jahr in €
Beitragsbemessungsgrenze:

allgemeine Rentenversicherung

8.700 / 104.400

8.250 / 99.000

Beitragsbemessungsgrenze:

Arbeitslosenversicherung

7.100 / 85.200

6.700 / 80.400

Versicherungspflichtgrenze:

Kranken- u. Pflegeversicherung

jährlich 64.350

jährlich 64.350

Beitragsbemessungsgrenze:

Kranken- u. Pflegeversicherung

4.837,50 / 58.050

4.837,50 / 58.050

Bezugsgröße

in der Sozialversicherung

3.290* / 39.480*

3.115 / 37.380

* im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung gilt für die neuen Bundesländer die Bezugsgröße West

Erhöhung des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn wurde entsprechend der Empfehlungen der Mindestlohnkommission auf 9,50 € angehoben.

Anstieg des Kindergeldes und höhere Freibeträge

Das Kindergeld wurde angepasst und beträgt nun für die ersten 2 Kinder jeweils 219 €, für das 3. Kind 225 € und für das 4. und jedes weitere Kind 250 €.

Auch der Kinderfreibetrag (zusammengesetzt aus dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für Erziehung und Ausbildung) wurde angehoben und beträgt 2021 8.388 € pro Kind für verheiratete Eltern  (5.460 € plus 2.928 €) und 4.194 € pro Kind für ein Elternteil (2.730 € plus 1.464 €).

Einführung der Grundrente

Ab dem 01.01.2021 erhalten Rentner, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, einen Zuschlag auf ihre Rente, die sogenannte Grundrente. Mehr Informationen unter:

https://www.neuraxwiki.de/artikel/details/483_Grundrente.html

Erhöhte Behinderten-Pauschbeträge

Ab 2021 werden die Steuervorteile für Menschen mit Behinderung bereits ab einem GdB von 20 (bisher 25) gewährt und die Systematik wird in 10er Schritten bis zu einem GdB von 100 fortgeschrieben.

Zudem wurde eine behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale eingeführt. Weitere Informationen unter: https://www.neuraxwiki.de/artikel/details/75_Steuerverguenstigungen_fuer_Menschen_mit_Behinderung.html

Covid-19 - Sozialrechtliche Sonderbestimmungen

Einen Überblick über sozialrechtliche Sonderbestimmungen in 2021 im Zuge der Corona-Pandemie finden Interessierte im gleichnamigen neuraxWiki-Artikel online unter:

www.neuraxwiki.de/artikel/details/485_Covid-19_-_sozialrechtliche_Sonderbestimmungen.html