Zum 01.08.2016 treten eine Vielzahl von Neuregelungen im SGB II in Kraft. Die als Rechtsvereinfachung bezeichnete Änderung soll das Leistungs- und Verfahrensrecht vereinfachen.

Unter anderem ändert sich folgendes: 

  • Der Bewilligungszeitraum für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld wird von 6 auf 12 Monate erhöht.
  • Auszubildende können unter Anrechnung von Ausbildungsvergütung und Ausbildungsförderung aufstockend Arbeitslosengeld II erhalten.
  • Besteht während einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung kein Anspruch auf Ausbildungsförderung kann ebenfalls Arbeitslosengeld II beantragt werden.