Krankenversicherung: Psychotherapeutische Sprechstunde wird ab April verpflichtend
Ab 1. April müssen Patienten vor Beginn der probatorischen Sitzungen bzw. der Akuttherapie beim Psychotherapeuten erst eine mindestens 50 minütige psychotherapeutische Sprechstunde aufsuchen.
Ausnahmen: Patienten, die bereits aufgrund einer psychischen Erkrankung stationär im Krankenhaus oder einer rehabilitativen Einrichtung behandelt wurden. Diese können sofort mit der (probatorischen) Therapie beginnen (gilt auch bei Therapeutenwechsel während der Therapie).
Bereits seit in Kraft treten des Gesetzes vor einem Jahr ist jeder Arzt oder Psychotherapeut dazu verpflichtet, derartige Sprechstunden anzubieten.
Hintergrund: Frühzeitige diagnostische Abklärung
Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist als niederschwelliger Einstieg in die Psychotherapie gedacht und dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung der zu Grunde liegenden Problemstellungen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung: http://www.kbv.de/html/1150_33826.php Abgerufen am 23.03.2018