Krankenversicherung: Neuerung bei der Verordnungsfähigkeit von Soziotherapie
Bislang konnten nur Ärzte eine Soziotherapie verordnen, die hierfür eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung haben und zudem eine Kooperation mit einem gemeindepsychiatrischen Verbund oder einer vergleichbaren Versorgungsstruktur vorweisen können.
Seit 01. April 2018 dürfen nun auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten Soziotherapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Dadurch wird für deren Patientenklientel der Zugang zu Soziotherapie erleichtert.
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