Der Bundestag hat dem neuen Rentenpaket der Bundesregierung zugestimmt. Von der Rentenreform sollen insbesondere Mütter, Erwerbsgeminderte sowie Geringverdiener profitieren.

Stabiles Rentenniveau und Beitragssatz

Das Rentenniveau wird bis 2025 bei 48 Prozent stabil gehalten. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung wird 20 Prozent bis 2025 nicht übersteigen.

Höhere Anrechnung von Erziehungszeiten

Diejenigen Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, werden besser abgesichert. Sie bekommen zukünftig ein halbes Erziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich angerechnet. Insgesamt kommen sie damit auf zweieinhalb Jahre pro Kind.

Bessere Absicherung für Erwerbsgeminderte

Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, werden künftig besser abgesichert. Erwerbsgeminderte werden bei der Rente so gestellt, als ob sie deutlich länger weitergearbeitet hätten (Zurechungszeit).

2019 wird die Zurechnungszeit für den Renteneintritt in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie dann schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr verlängert.

Stärke Entlastung für Geringverdiener

Wer nur ein geringes monatliches Arbeitsentgelt bekommt, wird bei den Sozialbeiträgen künftig stärker entlastet. Der sogenannte Übergangsbereich wird ausgeweitet - also das Arbeitsentgelt, ab dem Sozialbeiträge zu zahlen sind. Künftig zahlen Midi-Jobber bei einem Entgelt von 450 Euro bis 1.300 Euro (bisher: 850 Euro) geringere Beiträge zur Sozialversicherung. Zudem wird sichergestellt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.

Quelle: Die Bundesregierung