Am 1. Januar 2019 tritt das neue Brückenteilzeitgesetz in Kraft. Beschäftigte haben dann künftig die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr bis maximal 5 Jahren in Teilzeit zu arbeiten und danach wieder Vollzeit in ihren Job zurückzukehren.

Voraussetzungen

Der Arbeitnehmer muss bereits seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen arbeiten, bevor er von der Teilzeitregelung Gebrauch machen darf. Zudem müssen in dem Betrieb mindestens 45 Mitarbeiter beschäftigt sein. Bei einer Betriebsgröße von bis zu 200 Mitarbeitern darf außerdem nur einer von 15 Beschäftigten die Regelung in Anspruch nehmen. Ab 200 Mitarbeitern gibt es keine Einschränkungen mehr.

Antragstellung

Mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Wechsel in die Teilzeit muss der Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden. Abgelehnt werden darf der Antrag nur, wenn die Brückenteilzeit des Arbeitnehmers erwiesenermaßen die Betriebsabläufe und –sicherheit stören würde.

Weitere Informationen zum Thema „Brückenteilzeit“ finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter: