Krankenversicherung: GKV-Versichertenentlastungsgesetz
Ab 1. Januar 2019 wird auch der sog. kassenindividuelle Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. von Rentnern und der gesetzlichen Rentenversicherung getragen. Bislang war dieser Betrag von den Arbeitnehmern bzw. Rentnern komplett selbst zu entrichten.
Durch die neue hälftige Aufteilung bleiben Arbeitnehmern ca. 15 € (bei einem Einkommen von 3.000 €) und Rentnern ca. 6 € (bei einer gesetzlichen Rente von 1.200 €) monatlich mehr auf dem Konto.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Gesundheit unter