Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021
Akupunktur bei Schmerzerkrankungen
Akupunktur ist ein Verfahren der traditionellen chinesischen Medizin, bei dem unterschiedlich lange Nadeln an besondere Körperpunkte (Akupunkturpunkte) gesetzt werden. Dort lösen sie Reize aus, die Schmerzen lindern sollen. Neben führenden Akupunkturgesellschaften empfiehlt z. B. auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Anwendung der Nadelmethode bei chronischen Schmerzen. Dabei gilt: Akupunktur kann heilen, was gestört ist, jedoch nicht „reparieren“, was bereits zerstört ist. Erkrankungen wie Gelenkschmerzen, Tumorschmerzen, Arthrose oder Migräne können auf diese Weise behandelt werden. Zur Durchführung sollten Mediziner eine geprüfte Zusatzausbildung besitzen. Der Preis für eine Sitzung liegt zwischen 30 und 70 €.
Die Akupunktur ist eine der Säulen der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) und wird seit rund 3000 Jahren angewendet. Sie geht davon aus, dass durch den menschlichen Körper eine Lebensenergie (Qi) entlang sogenannter Meridiane (Leitbahnen) fließt. Ist dieser Energiefluss gestört, wird der Mensch aus Sicht der TCM krank oder entwickelt gesundheitliche Probleme. Rund 400 Akupunkturpunkte sind entlang der Meridiane verteilt. Indem einzelne dieser Punkte durch das Ansetzen von Nadeln gezielt stimuliert werden, soll der Energiefluss wieder normalisiert werden. Akupunktur ist weitgehend schmerzfrei.
Wann zahlt die Krankenkasse für Akupunktur?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Akupunktur-Behandlungen mit Nadeln ohne elektrische Stimulation bei Versicherten, die an chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder des Kniegelenks durch Gonarthrose leiden. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei beiden Indikationen jeweils 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen. In begründeten Ausnahmefällen werden 15 Akupunkturbehandlungen innerhalb von 12 Wochen bezahlt. Eine Akupunkturbehandlung sollte mindestens 30 Minuten dauern. Erst nach Ablauf eines Jahres übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung einen erneuten Behandlungszyklus.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Voraussetzung ist, dass die chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule mindestens 6 Monate andauern und nicht von der Nervenwurzel ausgehen; außerdem dürfen sie höchstens bis zum Knie ausstrahlen.
Die Krankenkassen übernehmen zudem die Kosten für Akupunktur-Sitzungen bei Patienten, die seit mindestens 6 Monaten Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose haben.
Außerdem müssen die Behandlungen nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Vertragsärzten durchgeführt werden.1
Wenn bei Ihnen die genannten Voraussetzungen vorliegen und Sie eine Akupunkturbehandlung wünschen, sollten Sie sich im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Hier erfahren Sie, mit welchen Ärzten für Akupunktur Verträge bestehen und ob die Krankenkasse die Kosten tatsächlich übernimmt.
Anlaufstellen und weitere Informationsquellen
Die Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur e.V. bietet auf ihrer Internetseite eine Suchmaschine, mit der Sie Akupunktur-Ärzte in Ihrer Nähe finden können:
https://www.daegfa.de/Themen/Patienteninfo/Akupunkturaerzte#/
1Quelle: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung, Seite 27. Stand: 31.3.2021