Zuletzt aktualisiert am 10. Mai 2023
Alternative Wohnformen für pflegebedürftige Menschen
Die meisten Menschen, die alters- und krankheitsbedingt Unterstützung in unterschiedlichen Bereichen benötigen, möchten so lange wie möglich im häuslichen Bereich bleiben. Für sie kommen alternative Wohnformen in Frage, die ein selbstbestimmtes Leben und optimale Versorgung ermöglichen.
Betreutes Wohnen
In der Regel bietet das Leben in einer betreuten Wohnanlage den Vorteil, dass der gesamte Zugangs- und Wohnbereich barrierefrei und auf Handicaps eingerichtet ist. Die Wohnungen sind mit Hausnotrufanlagen ausgestattet und an eine örtliche Sozialstation angebunden. Diese übernimmt bei Bedarf die pflegerische Versorgung und bietet Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich.
Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen stellt diese Art des Wohnens eine gute Alternative zum Pflegeheim dar.
Ambulant betreute Wohngruppen
Eine relativ neue Wohnform für pflegebedürftige Menschen sind ambulant betreute Wohngruppen. Diese eignen sich für Personen, die trotz Pflegebedürftigkeit nicht im Pflegeheim, sondern selbstbestimmt in Gemeinschaft mit anderen Personen leben wollen.
Die Wohngruppe organisiert eigenverantwortlich die notwendige hauswirtschaftliche, pflegerische und betreuende Unterstützung. Diese Wohnform wird von den Pflegekassen finanziell unterstützt.
Zur Gründung einer Wohngemeinschaft kann ein einmaliger Gründungszuschuss von 2.500 € pro Bewohner beantragt werden, maximal wird pro Wohngemeinschaft ein Betrag von 10.000 € zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus kann jeder Pflegebedürftige dieser Gruppe, auch Personen in Pflegegrad 1, einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von monatlich 214 € beanspruchen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- in der Wohngruppe leben mindestens 3 und höchstens 12 Personen, wobei davon mindestens 3 Personen pflegebedürftig sind (Pflegegrad 1 bis 5)
- die Wohngemeinschaft beauftragt eine Person, die unabhängig von der individuellen, pflegerischen Versorgung allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende, hauswirtschaftliche oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten übernimmt
- teilstationäre Pflegeleistungen sind nicht Teil des Versorgungskonzeptes
Zusätzliche Leistungen der Tages- und Nachtpflege werden nur begründeten Ausnahmefällen gewährt, nämlich dann, wenn durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt wurde, dass die Pflege in der Wohngruppe ohne teilstationäre Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist (§ 38a SGB XI).
Mehrgenerationenhäuser
In Mehrgenerationenhäusern leben Menschen unterschiedlichen Alters - ähnlich den früheren Großfamilien - zusammen. Sinn und Zweck dieser Wohnformen ist die gegenseitige freiwillige Unterstützung im Alltag. Junge und alte Menschen bringen ihre jeweiligen Kompetenzen ein, sodass alle Generationen von dieser Form des Miteinanderlebens profitieren. Für pflegebedürftige Menschen mit einem hohen Pflegebedarf ist diese Art des Wohnens eher weniger geeignet.
Anlaufstellen und weitere Informationen
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet auf seinen Internetseiten die Möglichkeit, nach einem Mehrgenerationenhaus vor Ort zu suchen:
www.mehrgenerationenhaeuser.de/mehrgenerationenhaeuser/was-ist-ein-mehrgenerationenhaus/