Zuletzt aktualisiert am 24. November 2022

Altersrente bei Schwerbehinderung

(§§ 37, 236a SGB VI)

Gesundheitliche Beeinträchtigungen können eine Beschäftigung bis zur Regelaltersrente unmöglich machen. Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können deshalb vorzeitig in Rente gehen.

Um Anspruch auf eine Altersrente zu haben, müssen Betroffene die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen und bei Antritt der Rente einen gültigen Schwerbehindertenausweis besitzen. Die Rente wird, abhängig vom Geburtsdatum und dem Zeitpunkt des Rentenantritts, komplett oder mit Kürzungen ausbezahlt.

Altersrente ohne Abzüge

Je nach Geburtsdatum können schwerbehinderte Menschen zu einem früheren Zeitpunkt in Rente gehen, ohne Rentenabzüge in Kauf nehmen zu müssen.

Grundsätzlich wird ab folgenden Altersgrenzen die Altersrente komplett ausgezahlt:

  • geboren bis zum 31.12.1951: Altersrente mit 63 Jahren möglich
  • geboren vom 1.1.1952 bis zum 31.12.1963:
Geburtsmonat/-jahr Altersrente mit
    Januar 1952 63 Jahren 1 Monat
    Februar 1952 63 Jahren 2 Monate
    März 1952 63 Jahren 3 Monate
    April 1952 63 Jahren 4 Monate
    Mai 1952 63 Jahren 5 Monate
    Juni-Dezember 1952 63 Jahren 6 Monate
    1953 63 Jahren 7 Monate
    1954 63 Jahren 8 Monate
    1955 63 Jahren 9 Monate
    1956 63 Jahren 10 Monate
    1957 63 Jahren 11 Monate
    1958 64 Jahren
    1959 64 Jahren 2 Monate
    1960 64 Jahren 4 Monate
    1961 64 Jahren 6 Monate
    1962 64 Jahren 8 Monate
    1963

64 Jahren 10 Monate

  • geboren ab dem 1.1.1964: Altersrente mit 65 Jahren möglich

Vorzeitige Altersrente mit Abzügen

Schwerbehinderte Menschen können die Altersrente auch bis zu 3 Jahre vor Erreichen der oben genannten Altersgrenzen beantragen. Dies mindert allerdings dauerhaft ihre Rente. Für jeden Monat, den die Rente früher bezogen wird, wird sie um 0,3 % gekürzt. Der maximale Abzug beträgt bei 36 Monaten 10,8 %.

Beispiel

Ein Versicherter, der im Jahr 1958 geboren ist, kann mit 64 Jahren ohne Abzüge in Altersrente gehen. Möchte er dies schon zu seinem 62. Geburtstag, also 24 Monate früher, tun, so

wird ihm die Rente um 24 x 0,3 % = 7,2 % gekürzt.

 

 

Wenn sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Versicherten bessern und der Schwerbehindertenstatus wegfällt, wird die Altersrente trotzdem weitergezahlt.

Hinzuverdienst

Wer eine Altersrente für Schwerbehinderte bezieht, für den gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Hinzuverdienstgrenze von maximal 6.300 € in Jahr. Alles, was über diese Grenze hinaus geht, wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. Es gibt dann nur noch eine Teilrente. Liegen Hinzuverdienst und gekürzte Rente zusammen über dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre (sog. Hinzuverdienstdeckel), wird der darüber liegende Betrag zu 100 % auf die verbliebene Teilrente angerechnet.  
Hat der Versicherte seine Regelaltersgrenze erreicht, kann er unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Antragstellung

Für einen nahtlosen Übergang zwischen Erwerbstätigkeit und Rentenbeginn sollte der Antrag auf Altersrente mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden.
Antragsformulare gibt es bei den Rentenversicherungsträgern und den Stadt- und Gemeindeverwaltungen.

Anlaufstellen und weitere Informationen

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es einige Sonderregelungen.
Dein Rentenversicherungsträger berät Dich hierzu individuell.
Du findest die nächstgelegenen Adressen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung:

www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html

Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung ist ebenfalls eine kostenfreie Broschüre zum Thema "Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen" zu finden:

www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/reha_und_rente_schwerbehinderte_menschen.html;jsessionid=7FA76698E24E7A1331B957D710B26B1F.delivery2-7-replication

Altersrente für langjährig Versichterte

Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit

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