Zuletzt aktualisiert am 24. November 2022
Altersrente bei Schwerbehinderung
(§§ 37, 236a SGB VI)
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können eine Beschäftigung bis zur Regelaltersrente unmöglich machen. Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können deshalb vorzeitig in Rente gehen.
Um Anspruch auf eine Altersrente zu haben, müssen Betroffene die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen und bei Antritt der Rente einen gültigen Schwerbehindertenausweis besitzen. Die Rente wird, abhängig vom Geburtsdatum und dem Zeitpunkt des Rentenantritts, komplett oder mit Kürzungen ausbezahlt.
Altersrente ohne Abzüge
Je nach Geburtsdatum können schwerbehinderte Menschen zu einem früheren Zeitpunkt in Rente gehen, ohne Rentenabzüge in Kauf nehmen zu müssen.
Grundsätzlich wird ab folgenden Altersgrenzen die Altersrente komplett ausgezahlt:
- geboren bis zum 31.12.1951: Altersrente mit 63 Jahren möglich
- geboren vom 1.1.1952 bis zum 31.12.1963:
Geburtsmonat/-jahr | Altersrente mit |
---|---|
Januar 1952 | 63 Jahren 1 Monat |
Februar 1952 | 63 Jahren 2 Monate |
März 1952 | 63 Jahren 3 Monate |
April 1952 | 63 Jahren 4 Monate |
Mai 1952 | 63 Jahren 5 Monate |
Juni-Dezember 1952 | 63 Jahren 6 Monate |
1953 | 63 Jahren 7 Monate |
1954 | 63 Jahren 8 Monate |
1955 | 63 Jahren 9 Monate |
1956 | 63 Jahren 10 Monate |
1957 | 63 Jahren 11 Monate |
1958 | 64 Jahren |
1959 | 64 Jahren 2 Monate |
1960 | 64 Jahren 4 Monate |
1961 | 64 Jahren 6 Monate |
1962 | 64 Jahren 8 Monate |
1963 |
64 Jahren 10 Monate |
- geboren ab dem 1.1.1964: Altersrente mit 65 Jahren möglich
Wenn Du vor 1951 geboren bist, reicht die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht aus, damit Du ohne Abzüge vorzeitig in Rente gehen kannst.
Vorzeitige Altersrente mit Abzügen
Schwerbehinderte Menschen können die Altersrente auch bis zu 3 Jahre vor Erreichen der oben genannten Altersgrenzen beantragen. Dies mindert allerdings dauerhaft ihre Rente. Für jeden Monat, den die Rente früher bezogen wird, wird sie um 0,3 % gekürzt. Der maximale Abzug beträgt bei 36 Monaten 10,8 %.
Ein Versicherter, der im Jahr 1958 geboren ist, kann mit 64 Jahren ohne Abzüge in Altersrente gehen. Möchte er dies schon zu seinem 62. Geburtstag, also 24 Monate früher, tun, so
wird ihm die Rente um 24 x 0,3 % = 7,2 % gekürzt.
Um bei vorzeitigem Rentenbezug einen solchen Rentenabschlag zu vermeiden, können Sie Rentenversicherungsbeiträge bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze weiterbezahlen.
Wenn sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Versicherten bessern und der Schwerbehindertenstatus wegfällt, wird die Altersrente trotzdem weitergezahlt.
Hinzuverdienst
Wer eine Altersrente für Schwerbehinderte bezieht, für den gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Hinzuverdienstgrenze von maximal 6.300 € in Jahr. Alles, was über diese Grenze hinaus geht, wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. Es gibt dann nur noch eine Teilrente. Liegen Hinzuverdienst und gekürzte Rente zusammen über dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre (sog. Hinzuverdienstdeckel), wird der darüber liegende Betrag zu 100 % auf die verbliebene Teilrente angerechnet.
Hat der Versicherte seine Regelaltersgrenze erreicht, kann er unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Wer die Hinzuverdienstgrenze überschreiten und keine finanziellen Einbußen riskieren möchte, sollte sich vom Rentenversicherungsträger beraten lassen, in welcher Höhe ihm die Rente dann noch ausbezahlt wird.
Antragstellung
Für einen nahtlosen Übergang zwischen Erwerbstätigkeit und Rentenbeginn sollte der Antrag auf Altersrente mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden.
Antragsformulare gibt es bei den Rentenversicherungsträgern und den Stadt- und Gemeindeverwaltungen.
Anlaufstellen und weitere Informationen
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es einige Sonderregelungen.
Dein Rentenversicherungsträger berät Dich hierzu individuell.
Du findest die nächstgelegenen Adressen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung:
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html
Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung ist ebenfalls eine kostenfreie Broschüre zum Thema "Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen" zu finden:
Altersrente für langjährig Versichterte
Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit
Die gesetzliche Rentenversicherung