Zuletzt aktualisiert am 24. November 2022

Altersrente für langjährig Versicherte

(§§ 38, 236 SGB VI)

Wer mindestens 35 Jahre (langjährig Versicherte) bzw. 45 Jahre (besonders langjährig Versicherte) Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, kann schon vorzeitig Altersrente beziehen. Die Altersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab.

Langjährig Versicherte

Versicherte mit einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren können bereits mit 63 Jahren in Altersrente gehen. Dabei müssen sie jedoch dauerhafte Rentenabzüge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den die Rente früher bezogen wird, wird sie um 0,3 % gekürzt.

Geburtsjahr Regelaltersgrenze

Kürzung bei Rentenbeginn mit 63

vor 1949 65 Jahre        7,2 % (24 Monate x 0,3 %)
Januar 1949 65 Jahre 1 Monat        7,5 %
Februar 1949 65 Jahre 2 Monate        7,8 %
März - Dezember 1949 65 Jahre 3 Monate        8,1 %
1950 65 Jahre 4 Monate        8,4 %
1951 65 Jahre 5 Monate        8,7 %
...    
1958 66 Jahre        10,8 %
1959 66 Jahre 2 Monate        11,4 %
1960 66 Jahre 4 Monate        12 %
1961 66 Jahre 6 Monate        12,6 %
1962 66 Jahre 8 Monate        13,2 %
1963 66 Jahre 10 Monate        13,8 %
ab 1964 67 Jahre        14,4 %

 

Vertrauensschutzregelungen


Versicherte, die

  • vor 1955 geboren wurden und vor dem 1.1.2007 mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben

oder

  • Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben,

können auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Altersrente gehen.

Besonders langjährig Versicherte

Versicherte, die vor 1953 geboren wurden und mindestens 45 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben, können bereits mit 63 Jahren die volle Altersrente ohne Abschläge beziehen.

Für Versicherte, die ab 1953 geboren sind, wird die Altersgrenze für jedes Jahr um 2 Monate angehoben:

Geburtsjahr Altersrente mit
1953 63 Jahren 2 Monaten
1954 63 Jahren 4 Monaten
1955 63 Jahren 6 Monaten
...  
1963 64 Jahren 10 Monaten

 

Wer ab 1964 geboren ist, kann mit 65 Jahren Altersrente beziehen.

 

Hinzuverdienst

Bezieher einer vorgezogenen Altersrente haben die Möglichkeit, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 6.300 € jährlich anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Darüber hinausgehende Beträge werden zu 40 % auf die Rente angerechnet. Liegen Hinzuverdienst und gekürzte Rente zusammen über dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre (sog. Hinzuverdienstdeckel) so wird der darüber liegende Betrag zu 100 % auf die verbliebene Teilrente angerechnet.  

 

Anlaufstellen und weitere Informationen

Individuelle Beratung und genaue Berechnungen für Deinen Einzelfall erhältst Du bei Deinem zuständigen Rentenversicherungsträger. Beratungsstellen und ehrenamtliche Versichertenberater vor Ort findest Du auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung: Beratung vor Ort

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berät von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr unter der Tel.-Nr.: 030 221911-001 zum Thema Rente.

 

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