Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021
Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie haben den Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, indem sie Unternehmen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beraten und Sicherheitsvorschriften erlassen. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, entschädigt die Berufsgegenossenschaft den Versicherten oder seine Hinterbliebenen.
Zuständigkeit
Die Berufsgenossenschaften sind Unfallversicherungsträger für die gewerbliche Wirtschaft.
Ausnahme: Für die gewerbliche Landwirtschaft ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forste und Gartenbau (SVLFG) zuständig.
Die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände sind Unfallversicherungsträger für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie Schüler, Studenten, Kinder in Betreuungseinrichtungen, Arbeitssuchende und viele andere Personengruppen, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Leistungen
- medizinische Versorgung: ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Krankenhausbehandlungen, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel sowie Heilmittel, häusliche Krankenpflege, Heilbehandlungen
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe
- Entschädigungsleistungen: Verletztengeld, Übergangsgeld, Rentenleistungen, Pflegegeld
- Geldleistungen an Hinterbliebene: Sterbegeld, Überführungskosten, Hinterbliebenenrente, (Witwer- und Witwenrente, Waisenrente)
Finanzierung
Die Berufsgenossenschaften finanzieren ihre Leistungen ausschließlich über die Beiträge der Unternehmer, die diese für ihre Beschäftigten zu leisten haben. Der Arbeitnehmer selbst muss keine Beiträge zahlen und wird von seinem Arbeitgeber automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet.
Ansprechpartner und weitere Informationsquellen
Eine Liste aller Berufsgenossenschaften und ihrer Adressen finden Sie auf der Internetseite des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung:
http://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/index.jsp
Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger können Sie bei der Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung erfragen:
Tel.: 0800 - 60 50 40 4
Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr
Auskünfte zum Thema Unfallversicherung und Ehrenamt gibt es auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter:
Tel.: 030 224 911 002
Montag bis Donnerstag 8 bis 20 Uhr