Zuletzt aktualisiert am 7. November 2022
Betreuungsbehörde
(Betreuungsbehördengesetz BtBG)
Mit Inkrafttreten des reformierten Betreuungsrechts im Jahr 1992 wurden die bis dahin bestehenden Regelungen zur Entmündigung und Entrechtung aufgehoben und durch eine Betreuung im Sinne der Rechtsfürsorge und Kooperation ersetzt. Im Zuge dieser Umgestaltung wurden die Betreuungsbehörden bzw. Betreuungsstellen als Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit rechtlicher Betreuung, Vormundschaft und Pflege bei Erwachsenen eingesetzt.
Aufgaben
Die Betreuungsbehörden bzw. Betreuungsstellen erfüllen unter anderem folgende Aufgaben:
- Tätigkeiten im Vorfeld der rechtlichen Betreuung
- Gewinnung geeigneter rechtlicher Betreuer
- Einführungsangebote an neu bestellte Betreuer
- Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Zusammenarbeit mit den Betreuungsgerichten
- Benennung geeigneter Betreuer vor dem Betreuungsgericht
- Wahrnehmung von Äußerungs- und Beschwerderechten in gerichtlichen Betreuungs- und Unterbringungsverfahren
- Begleitung der Betroffenen bei Anhörungen vor Gericht
- Übernahme von Betreuungsaufgaben in Einzelfällen
- Beratungs-, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit
- Unterstützung und Beratung bei Fragen der ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuung
- Fortbildung, Beratung und Unterstützung für eingesetzte Betreuer
- Networking-Tätigkeit zur Steuerung, Koordination und Qualitätsentwicklung im Betreuungswesen
- Information und Aufklärung bezüglich Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen
Anlaufstellen und weitere Informationen
Weitere Informationen rund um die rechtliche Betreuung erhältst Du beim Betreuungsgericht, der örtlichen Betreuungsbehörde.