Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021
Beurteilung des Grades der Behinderung bei chronischen Schmerzen
Die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung (GdB) durch das Versorgungsamt erfolgt nach den Vorgaben der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze".
Der GdB bei chronischen Schmerzen wird meist an der zugrunde liegenden Erkrankung sowie an den durch die Schmerzen verursachten Funktionseinschränkungen bemessen.
Die in der GdB-Tabelle angegebenen Werte schließen die üblicherweise vorhandenen Schmerzen mit ein und berücksichtigen auch erfahrungsgemäß auftretende besonders schmerzhafte Zustände. In Fällen, in denen Schmerzen über das übliche Maß hinausgehen und eine spezielle ärztliche Behandlung erfordern, können höhere GdB-Werte festgelegt werden.
Beispiel Gesichtsneuralgien
Für die Höhe des GdB bei Gesichtsneuralgien gelten folgende Anhaltswerte:
Gesichtsneuralgien (z.B. Trigeminusneuralgien) | GdB |
leicht (seltene, leichte Schmerzen) |
0 - 10 |
mittelgradig (häufigere, leichte bis mittelgradige Schmerzen, schon durch geringe Reize auslösbar) |
20 - 40 |
schwer (häufige, mehrmals im Monat auftretende starke Schmerzen bzw. Schmerzattacken) |
50 - 60 |
besonders schwer (starker Dauerschmerz oder Schmerzattacken mehrmals wöchentlich) |
70 - 80 |
Beispiel Gefäßkrankheiten
In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ist dazu Folgendes festgelegt:
Arterielle Verschlusskrankheiten, Arterienverschlüsse an den Beinen (auch nach rekanalisierenden Maßnahmen) | GdB |
mit ausreichender Restdurchblutung, Pulsausfall ohne Beschwerden oder mit geringen Beschwerden (Missempfindungen in Wade und Fuß bei raschem Gehen) ein- oder beidseitig | 0 - 10 |
mit eingeschränkter Restdurchblutung (Claudicatio intermittens) Stadium II | |
Schmerzen ein- oder beidseitig nach Gehen einer Wegstrecke in der Ebene von mehr als 500 Meter |
20 |
Schmerzen ein- oder beidseitig nach Gehen einer Wegstrecke in der Ebene von 100 bis 500 Meter |
30 - 40 |
Schmerzen ein- oder beidseitig nach Gehen einer Wegstrecke in der Ebene von 50 bis 100 Meter |
50 - 60 |
Schmerzen ein- oder beidseitig nach Gehen einer Wegstrecke in der Ebene von weniger als 50 Meter - ohne Ruheschmerz |
70 - 80 |
Schmerzen nach Gehen einer Wegstrecke unter 50 Meter mit Ruheschmerz (Stadium III) einschließlich trophischer Störungen (Stadium IV) | |
einseitig | 80 |
beidseitig | 90 - 100 |
Hat ein Patient mehrere Beeinträchtigungen, werden nicht einfach die einzelnen GdB addiert. Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken. Die Erkrankung und ihre Auswirkungen werden also in ihrer Gesamtheit betrachtet.
Sie finden die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/k710-anhaltspunkte-fuer-die-aerztliche-gutachtertaetigkeit.html
Sie können die Broschüre kostenlos bestellen, herunterladen oder online lesen.
Anlaufstellen und weitere Informationsquellen
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beantwortet Ihre Fragen zum Thema "Behinderung" Montag bis Donnerstag, jeweils 8 - 20 Uhr: Tel. 030 - 221 911 006.
Verwandte Artikel im neuraxwiki
Chronische Schmerzerkrankungen
Behinderung und Schwerbehinderung
Vom Grad der Behinderung abhängige Nachteilsausgleiche
Nachteilsausgleiche im Beruf für Schwerbehinderte