Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021
Beurteilung des Grades der Behinderung bei Demenz
Die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung (GdB) durch das Versorgungsamt erfolgt nach den Vorgaben der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze".
Eine Demenzerkrankung zählt in diesen Vorgaben zu der Kategorie "Hirnschäden".
Für die Höhe des GdB bei Demenz gelten demnach folgende Anhaltswerte:
Krankheitsbild |
Grad der Behinderung (GdB) |
Hirnschäden (Gesamtbewertung) • geringe Leistungsbeeinträchtigung • mittelschwere Leistungsbeeinträchtigung • schwere Leistungsbeeinträchtigung |
30 – 40 50 – 60 70 – 100 |
Hirnschäden mit psychischen Störungen • leicht (im Alltag sich gering auswirkend) • mittelgradig (im Alltag sich deutlich auswirkend) • schwer |
30 – 40 50 – 60 70 – 100 |
Zentrale vegetative Störungen als Ausdruck eines Hirndauerschadens (z. B. Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus) • leicht • mittelgradig • erhebliche Auswirkungen auf den Allgemeinzustand |
30 40 50 |
Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungen (z. B. Aphasie, Apraxie, Agnosie) • leicht • mittelgradig • schwer |
30 – 40 50 – 80 90 – 100 |
Hat ein Patient mehrere Beeinträchtigungen, werden nicht einfach die einzelnen GdB addiert. Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken. Die Behinderung und ihre Auswirkungen werden also in ihrer Gesamtheit betrachtet.
Sie finden die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/k710-anhaltspunkte-fuer-die-aerztliche-gutachtertaetigkeit.html
Sie können die Broschüre kostenlos bestellen, herunterladen oder online lesen.
Anlaufstellen und weitere Informationsquellen
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beantwortet Ihre Fragen zum Thema "Behinderung" Montag bis Donnerstag, jeweils 8 - 20 Uhr: Tel. 030 - 221 911 006.
Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg bietet online oder als Druckexemplar eine Broschüre zum Thema „Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis – Tipps für Menschen mit einer beginnenden Demenz“ an.
Online abrufbar unter:
https://www.alzheimer-bw.de/demenz-mehr-erfahren/recht-und-finanzen/schwerbehindertenausweis/