Zuletzt aktualisiert am 30. Mai 2023
Der Opioidausweis
Patienten, die unter schweren chronischen Schmerzen leiden, erfahren häufig eine Linderung ihrer Schmerzsituation, wenn sie unter strenger ärztlicher Kontrolle hochwirksame Schmerzmittel einnehmen. Die sog. Opioide fallen unter die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung und müssen auf einem Spezialrezept verordnet werden. Aufgrund ihrer berauschenden Wirkung besteht die Gefahr, dass sie missbräuchlich verwendet werden. Der Opioidausweis, den chronische Schmerzpatienten auf Anfrage bekommen, dient als Nachweis, dass die Medikamenteneinnahme erforderlich ist und rechtmäßig verordnet wurde.
Der Ausweis muss unterwegs stets zusammen mit den Ausweispapieren mitgeführt werden.
Das zweisprachige Dokument enthält die Bezeichnung des Medikaments, die erforderliche Dosierung und die Einnahmedaten. Der behandelnde Arzt vermerkt die relevanten Inhalte und bestätigt mit seiner Unterschrift und dem Stempel seiner Praxis die Echtheit des Dokuments.
Vorteile des Opioidausweises
- Im Falle einer Verkehrskontrolle wird die Rechtmäßigkeit der Medikamenteneinnahme belegt
- Arzt und Apotheker sind über die jeweilige Schmerzmedikation informiert
- Bei einem Unfall oder einer Akuterkrankung im Urlaub erhalten Ärzte Einblick in die notwendige Medikamenteneinnahme
- Nicht gewollte Medikamentenumstellungen werden vermieden
- Da die Inhalte zusätzlich in englischer Sprache wiedergegeben sind, können sich ggf. auch Ärzte im Ausland über die notwendige Opioid-Therapie informieren
Patienten benötigen für Auslandsaufenthalte ein zusätzliches, von der Gesundheitsbehörde beglaubigtes Dokument. Es bescheinigt, dass die Mitnahme eines Opioids notwendig ist.
Anlaufstellen und weitere Informationen
Auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gibt es umfangreiche Informationen zu Auslandsreisen mit Betäubungsmitteln und den entsprechend notwendigen Bescheinigungen:
www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html