Zuletzt aktualisiert am 27. Januar 2023

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung

(SGB III)

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung bietet arbeitslosen Menschen einen Lohnersatz. Daneben können auch Leistungen zur Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Weiterbildungsmaßnahmen und ähnliches mit ihr finanziert werden.

Die Arbeitslosenversicherung wird durch monatliche Beiträge finanziert, die derzeit 2,6 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts betragen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernehmen jeweils die Hälfte dieses Satzes. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, zuständiges Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Pflichtversicherung

Zum Kreis der Pflichtversicherten gehören

  • versicherungspflichtige Arbeitnehmer, ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts. Geringfügig Beschäftigte sind ausgenommen, da sie nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind
  • Auszubildende nach dem Berufsausbildungsgesetz oder Teilnehmer an dualen Studiengängen
  • Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten
  • Gefangene im Strafvollzug, die Arbeitsentgelt, Ausbildungsbeihilfe oder Ausfallentschädigung erhalten
  • Empfänger von Entgeltersatzleistungen, wenn unmittelbar vorher Versicherungspflicht oder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen wurden, z. B.
  • Personen, die von einem gesetzlichen Rentenversicherungsträger Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, wenn sie unmittelbar vorher versicherungspflichtig waren
  • Betroffene, die ein leibliches Kind, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkind unter 3 Jahren erziehen, sofern sie unmittelbar vorher versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung bezogen haben
  • pflegende Personen, die eine Pflegezeit nach dem Pflegezeitengesetz in Anspruch nehmen, sofern sie unmittelbar vorher versicherungspflichtig waren oder Entgeltersatzleistungen bezogen haben

Versicherungsfreier Personenkreis

Versicherungsfreiheit besteht für

  • Beamte
  • Richter
  • Lehrer
  • Mitglieder aus geistlichen Genossenschaften (Mönche, Diakonissen oder sonstige Ordensmitglieder)
  • Personen, die das reguläre Rentenalter erreicht haben
  • Schüler und Studenten, die unabhängig von ihrer Ausbildung zusätzlich arbeiten 

Arbeitslosenversicherung auf Antrag

Auf Antrag frewillig gegen Arbeitslosigkeit versichern lassen, können sich folgende Personengruppen:

  • Selbstständige, die mehr als 15 Stunden wöchentlich arbeiten
  • Arbeitnehmer mit einem wöchentlichen Arbeitspensum von mindestens 15 Stunden,
    die außerhalb der EU beschäftigt sind
  • Pflegepersonen, die pflegebedürftige Angehörige (mind. Pflegegrad 2) mindestens 10 Stunden wöchentlich verteilt auf 2 Tage pflegen

Voraussetzungen dafür sind:

  • der Antragssteller darf weder dem versicherungspflichtigen, noch dem versicherungsfreien Personenkreis (s. o.) angehören 
  • er muss innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens 12 Monate in einem Versicherungsverhältnis gestanden haben

oder

  • unmittelbar vorher eine Entgeltersatzleistung bezogen haben

Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Beginn der Tätigkeit gestellt werden.

Ausnahme: Betroffene, die Pflegezeit in Anspruch nehmen, müssen den Antrag auf Arbeitslosenversicherung innerhalb von 3 Monaten vor Beendigung der Pflegezeit stellen.

Beitragshöhe

Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung beträgt 2,6 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte bezahlen.

Die maximale Höhe des Beitragssatzes wird durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt, d. h. der prozentuale Beitrag wird maximal in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze abgeführt. Darüber hinaus gehendes Einkommen wird nicht mehr herangezogen.

Für freiwillig arbeitslosenversicherte Personen, welche die 2,6 % alleine tragen, gelten andere Grenzen. Diese errechnen sich auf Basis der Bezugsgröße. Selbstständige und Auslandsbeschäftigte zahlen 2,6 % der monatlichen Bezugsgröße, Pflegepersonen zahlen 2,6 % der Hälfte der monatlichen Bezugsgröße.

Demzufolge beträgt der monatliche Arbeitslosenversicherungsbeitrag:

Jahr Selbstständige Pflegepersonen Auslandsbeschäftigte
2023  88,27 € West / 85,54 € Ost  44,14 € West / 42,77 € Ost

 88,27 € Ost und West

 

Leistungen

Die wichtigsten Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind:

Anlaufstellen und weitere Informationen

Vertiefende Informationen bezüglich der Arbeitslosenversicherung findest Du unter:

www.arbeitsagentur.de

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