Zuletzt aktualisiert am 31. Januar 2023

Die gesetzliche Krankenversicherung

(SGB V)

Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben den gesetzlichen Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungen eine der 5 Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie schützt den Versicherten vor finanziellen Risiken im Krankheitsfall.

Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in Deutschland für alle Arbeitnehmer verpflichtend, sofern ihr Bruttoeinkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt. In diesen Fällen muss der Betreffende sich entweder privat oder freiwillig krankenversichern.

Versicherte

In Deutschland sind rund 90 % der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert. Grundsätzlich versicherungspflichtig sind

  • alle Arbeitnehmer, auch wenn sie sich in einer Berufsausbildung befinden
  • Bezieher von Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld und Bürgergeld) oder Sozialhilfe
  • Landwirte sowie deren Familienangehörige
  • Künstler und Publizisten gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Behinderte Menschen in anerkannten Behindertenwerkstätten, Anstalten, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen
  • Studenten, Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt sowie Absolventen auf dem zweiten Bildungsweg
  • Teilnehmer von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Rentner und Rentenantragsteller nach Erfüllung der Vorversicherungszeit
  • jeder, der über keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz verfügt und aufgrund seines Status der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen ist oder der zuletzt gesetzlich krankenversichert war

Personen, bei denen keine Pflichtmitgliedschaft (mehr) besteht (z. B. Selbstständige oder Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt), können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig oder privat versichern lassen. Darüber hinaus können sich Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichern lassen.

Leistungen

Zentrale Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Erhaltung, Wiederherstellung und  Verbesserung der Gesundheit ihrer Versicherten. Folgende Angebote sind Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen:

Sachleistungen:

Dienstleistungen:

Geldleistungen:

Gesundheitsförderungs- und Präventionsleistungen:

  • Schutzimpfungen
  • Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
  • Krebsvorsorge (z. B. Hautkrebs-Screening, Prostata-Untersuchung, Darmkrebsvorsorge etc.)
  • Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (sogenannte U-Untersuchungen)
  • Zahnmedizinische Vorsorgeleistungen
  • sonstige Präventionsmaßnahmen (Diabetes-Programme, Ernährungsschulungen etc.)

(siehe auch: Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten)

Daneben bietet jede Kasse über die gesetzlichen Vorgaben hinaus individuelle Leistungen, Wahltarife und Bonusprogramme (z. B. für zahnmedizinische oder homöopathische Behandlungen) an. Ärzte bieten zudem die Möglichkeit individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch zu nehmen.

Krankenversicherungsleistungen im Ausland

Wer sich im EU-Ausland befindet, hat als Versicherter der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf medizinische Leistungen. Zum Nachweis ihres Versichertenstatus in Deutschland benötigen Betroffene entweder eine Europäische Krankenversichertenkarte (heute meist auf der Rückseite der Versichertenkarte integriert) oder eine gesonderte Bescheinigung ihrer Krankenkasse.

Finanzierung

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland finanziert sich über die Beiträge der Versicherten und deren Arbeitgeber. Die Höhe der individuellen Beitragssätze richtet sich nach dem sogenannten Solidaritätsprinzip und ist vom finanziellen Leistungsvermögen des Einzelnen abhängig.

Beitragshöhe

Der individuell zu entrichtende Beitragssatz richtet sich nach dem persönlichen beitragspflichtigen Einkommen bis zu einer festgelegten Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze wird jedes Jahr angepasst und beträgt monatlich 4.987,50 €.

Ebenso wie in der gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen einheitlichen Beitragssatz. Dieser beträgt für jeden Versicherten 14,6 %.

Die Krankenkassen sind berechtigt zudem einen sog."kassenindividuellen Zusatzbeitrag" zu erheben. Durchschnittlich beläuft sich dieser durchschnittlich auf 1,6 % und wird jeweils hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. Rentnern und der Rentenversicherung beglichen.

Anlaufstellen und weitere Informationen

Bürgertelefon des Gesundheitsministeriums zur Krankenversicherung:

Tel.: 030 3406066-01, Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-12 Uhr

www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html

Nähere Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung, dem allgemeinen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sowie einen weiterführenden Versicherten-Service erhältst Du beim GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen:

www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenversicherung.jsp
 

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit kannst Du einen ausführlichen Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei bestellen oder herunterladen sowie weitere Informationen einholen:

www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/ratgeber-krankenversicherung.html

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