Zuletzt aktualisiert am 14. Juli 2022
Die gesetzliche Rentenversicherung
Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung ist die soziale Sicherung ihrer Mitglieder im Alter sowie deren Hinterbliebenen im Todesfall. Zudem unterstützt sie Versicherte, deren Arbeitsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist.
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung unterteilen sich in 2 große Bereiche:
- Zahlung von Renten
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben
Rentenformen
Renten wegen Alters
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Renten wegen Todes
Rehabilitation und Teilhabe
Ein zentraler Grundsatz der gesetzlichen Rentenversicherung lautet "Rehabilitation vor Rente". Eine frühzeitige Rentenzahlung soll also möglichst vermieden und die Arbeitsfähigkeit eines Versicherten erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden.
Leistungen, die diesem Ziel dienen, sind
Anlaufstellen und weitere Informationen
Die Deutsche Rentenversicherung ist der Zusammenschluss aller Rentenversicherungsträger. Ihre bundesweiten Beratungsstellen bietet allen Versicherten individuelle Beratung, Hilfe bei der Antragstellung und beim Ausfüllen der Formulare sowie individuelle Berechnungen. Zahlreiche Broschüren informieren umfassend zu den Themen Rente und Rehabilitation.
Bei den Landkreisen und Stadtverwaltungen sind kommunale Versicherungsämter angesiedelt. Diese sind Ansprechpartner für Menschen, die Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Rentenversicherung haben. Dort können auch Anträge eingereicht werden.
Die Beratungsstellen (ehemals Servicestellen) beraten und unterstützen rund um das Thema Rehabilitation und Teilhabe.
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html