Zuletzt aktualisiert am 30. März 2023

Die gesetzliche Unfallversicherung

(SGB VII)

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine der Pflichtversicherungen der Sozialversicherung in Deutschland.

Die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es

  • arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Versicherungsfälle zu verhüten (Prävention)
  • beim Eintritt eines Versicherungsfalls die Gesundheit des Betroffenen wiederherzustellen (Rehabilitation)
  • die Versicherten oder im Todesfall die Hinterbliebenen zu entschädigen (Entschädigung)

Versicherte Personen

Unternehmen bzw. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Dies gilt auch für ihre Auszubildenden.
Darüber hinaus sind die folgenden Personengruppen versichert:

  • Schüler, Studenten, Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung, Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen oder in Betreuung anderer Tagespflegepersonen
  • Landwirte und ihre Familienangehörigen
  • Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, z. B. Blutspender, Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Helfer bei Unglücksfällen
  • Personen, die bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, z. B. Mitarbeiter der ehrenamtlichen freiwilligen Feuerwehr
  • häusliche Pflegepersonen und Haushaltshilfen
  • Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, wenn sie ihrer Meldepflicht nachkommen
  • behinderte Personen in Werkstätten für behinderte Menschen
  • Personen während einer Rehabilitation, z. B. bei einem Krankenhausaufenthalt
  • Strafgefangene und Entwicklungshelfer
  • freiwillig versicherte Unternehmer

Kosten

Der Arbeitgeber zahlt für seine Angestellten die Beiträge zur Unfallversicherung. Für den Versicherten selbst ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei.

Versicherungsfälle

Als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung gelten Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.

Betroffene haben nur einen Leistungsanspruch, wenn einer dieser Versicherungsfälle eintritt. Es muss zudem ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Gesundheitsschaden bestehen.

Leistungen

Je nach Versicherungsfall werden folgende Leistungen erbracht:

Prävention

Die gesetzliche Unfallversicherung hat vom Gesetzgeber den Auftrag, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten.
Im Rahmen der Prävention

  • erlässt sie Unfallverhütungsvorschriften
  • berät in Fragen der Sicherheit und Gesundheit
  • stellt Handlungshilfen und Informationen bereit
  • bietet Aus- und Fortbildungen

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

  • gewerbliche Berufsgenossenschaften
  • landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (Sozialversicherung für Landwirtschaften, Forst und Gartenbau)
  • Versicherungsträger der öffentlichen Hand, wie Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände

Anlaufstellen und weitere Informationen

Nähere Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung und den einzelnen Trägern erhält man bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung:

www.dguv.de/de/adressen/index.jsp

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berät zum Thema Unfallversicherung/Ehrenamt: Tel. (030) 221 911 002 (Mo-Do 8-20 Uhr)

Die "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung": Tel. 0800 6050404 (kostenlos - Mo-Fr 8-18 Uhr)

Zudem bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Informationen zur Unfallversicherung an:

www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/gesetzliche-unfallversicherung.html

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