Zuletzt aktualisiert am 30. März 2023
Die gesetzliche Unfallversicherung
(SGB VII)
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine der Pflichtversicherungen der Sozialversicherung in Deutschland.
Die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es
- arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Versicherungsfälle zu verhüten (Prävention)
- beim Eintritt eines Versicherungsfalls die Gesundheit des Betroffenen wiederherzustellen (Rehabilitation)
- die Versicherten oder im Todesfall die Hinterbliebenen zu entschädigen (Entschädigung)
Versicherte Personen
Unternehmen bzw. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Dies gilt auch für ihre Auszubildenden.
Darüber hinaus sind die folgenden Personengruppen versichert:
- Schüler, Studenten, Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung, Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen oder in Betreuung anderer Tagespflegepersonen
- Landwirte und ihre Familienangehörigen
- Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, z. B. Blutspender, Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Helfer bei Unglücksfällen
- Personen, die bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, z. B. Mitarbeiter der ehrenamtlichen freiwilligen Feuerwehr
- häusliche Pflegepersonen und Haushaltshilfen
- Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, wenn sie ihrer Meldepflicht nachkommen
- behinderte Personen in Werkstätten für behinderte Menschen
- Personen während einer Rehabilitation, z. B. bei einem Krankenhausaufenthalt
- Strafgefangene und Entwicklungshelfer
- freiwillig versicherte Unternehmer
Kosten
Der Arbeitgeber zahlt für seine Angestellten die Beiträge zur Unfallversicherung. Für den Versicherten selbst ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei.
Versicherungsfälle
Als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung gelten Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Betroffene haben nur einen Leistungsanspruch, wenn einer dieser Versicherungsfälle eintritt. Es muss zudem ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Gesundheitsschaden bestehen.
Leistungen
Je nach Versicherungsfall werden folgende Leistungen erbracht:
- Heilbehandlungen
- medizinische Rehabilitation
- Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z. B. Umschulung
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- ergänzende Leistungen:
- Reisekosten
- Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
- Wohnungshilfe
- Kraftfahrzeughilfe
- Geldleistungen: Lohnersatzleistungen (Übergangsgeld, Verletztengeld), Rentenleistungen
- im Todesfall Hinterbliebenenleistungen: Witwen- oder Witwerrente, Waisenrente
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, z. B. Pflegegeld
Prävention
Die gesetzliche Unfallversicherung hat vom Gesetzgeber den Auftrag, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten.
Im Rahmen der Prävention
- erlässt sie Unfallverhütungsvorschriften
- berät in Fragen der Sicherheit und Gesundheit
- stellt Handlungshilfen und Informationen bereit
- bietet Aus- und Fortbildungen
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
- gewerbliche Berufsgenossenschaften
- landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (Sozialversicherung für Landwirtschaften, Forst und Gartenbau)
- Versicherungsträger der öffentlichen Hand, wie Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände
Anlaufstellen und weitere Informationen
Nähere Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung und den einzelnen Trägern erhält man bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung:
www.dguv.de/de/adressen/index.jsp
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berät zum Thema Unfallversicherung/Ehrenamt: Tel. (030) 221 911 002 (Mo-Do 8-20 Uhr)
Die "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung": Tel. 0800 6050404 (kostenlos - Mo-Fr 8-18 Uhr)
Zudem bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Informationen zur Unfallversicherung an:
www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/gesetzliche-unfallversicherung.html