Zuletzt aktualisiert am 20. März 2023

Die integrierte Versorgung

Bei der Behandlung chronisch Kranker kooperieren unterschiedliche Akteure aus dem ambulanten und stationären sowie aus dem Vorsorge- und Rehabilitationsbereich. Im Rahmen der integrierten Versorgung erfolgt eine fachübergreifende Vernetzung aller Beteiligten. Ziel ist eine effiziente, wirtschaftliche und qualitätsverbessernde Versorgung der Patienten.

Leistungserbringer

Gesetzliche Krankenkassen können mit Leistungserbringern wie

  • Hausärzten, Fachärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten mit vertragsärztlicher Zulassung
  • medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Praxiskliniken
  • zugelassenen Trägern von Kliniken, ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen  
  • Pflegekassen und zugelassenen Pflegeeinrichtungen
  • sonstigen Leistungserbringern wie z. B. Apotheken
  • Pharmaunternehmen und Medizinprodukteherstellern Verträge eingehen.

Versorgungsverträge

Die Vertragspartner der Krankenkassen gehören unterschiedlichen Fachgruppen und Sektoren (ambulant und stationär) an. Die vereinbarte Versorgung soll für eine größere Region (z. B. Stadt oder Landkreis) gelten. Die Vertragsgestaltung ist relativ frei, das heißt, Budgetverwaltung und Verteilung sind nicht abhängig von gesetzlichen Vorgaben, sondern können individuell gestaltet werden.

Patiententeilnahme an der integrierten Versorgung

Die Teilnahme an einem integrierten Versorgungsmodell ist freiwillig und steht allen Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse offen. Versicherte, die sich für eine Teilnahme entscheiden, müssen eine Teilnahmeerklärung unterzeichnen. Krankenkassen können ihren Versicherten integrierte Versorgung als Wahltarif anbieten und für die Teilnahme Prämien oder beispielsweise Zuzahlungsermäßigungen vorsehen. 

Es gibt eine Vielzahl von Krankheitsbildern (z. B. Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes, psychiatrische Erkrankungen, Bandscheibenerkrankungen, Versorgung mit künstlichen Hüft- und Kniegelenken), für die integrierte Versorgung angeboten wird.

Ziel der integrierten Versorgung

Durch die Vernetzung und Kooperation aller krankheitsspezifischen Fachdisziplinen soll erreicht werden, dass:

  • der Patient sich nicht selbst um ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer bemühen muss 
  • Doppeluntersuchungen vermieden werden
  • die Krankenhausverweildauer verkürzt wird
  • die einzelnen Behandlungsschritte optimal aufeinander abgestimmt werden, sodass eine lückenlose Behandlung gesichert ist 
  • Schnittstellenproblematiken ausgemerzt werden; Übergänge von stationäre in rehabilitative und ambulante Behandlung reibungslos erfolgen

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