Zuletzt aktualisiert am 1. Dezember 2022

Disease-Management-Programme

(§ 137 f SGB V)

Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme, die für die optimierte und koordinierte Betreuung chronisch kranker Menschen entwickelt wurden. Sie gehören zum Pflichtangebot der Krankenkassen (siehe auch: Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen).

Ziele

  • bessere Versorgung chronisch kranker Menschen durch die optimale Abstimmung und Koordination aller an der Behandlung Beteiligter
  • kontinuierliche Betreuung und Behandlung, insbesondere durch Aufklärung und Schulungen
  • Abstimmung der Therapieschritte nach wissenschaftlich gesicherten medizinischen Erkenntnissen (= Evidenz)
  • Vermeidung von durch die chronische Erkrankung verursachten Folgeschäden und Komplikationen
  • Reduzierung der Gesamtbehandlungskosten
  • Abbau von Versorgungsmängeln (Über-, Unter- und Fehlversorgung) im Gesundheitssystem

Indikationen für DMP

DMP können nicht für alle chronisch kranken Menschen angewendet werden. Es gibt Behandlungsprogramme für folgende Indikationen:

  • Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
  • Brustkrebs
  • koronare Herzerkrankung
  • Asthma bronchiale
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)

Teilnahme

Die Teilnahme ist für den Versicherten kostenlos und freiwillig. Darüber hinaus müssen Krankenkassen ihren Versicherten für die Teilnahme Vergünstigungen, z. B. durch Bonusprogramme, anbieten.

Voraussetzungen zur Teilnahme

  • Bereitschaft des Versicherten am Programm aktiv teilzunehmen
  • Einwilligung des Versicherten zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

Mit Hilfe dieser Daten werden in regelmäßigen Abständen Evaluationsberichte erstellt, ausgewertet und später veröffentlicht, um Erkenntnisse über die optimale Behandlung der genannten Indikationen zu erhalten.

Anlaufstellen und weitere Informationen

Wenn Du an einem DMP teilnehmen oder weitere Informationen erhalten möchtest, kannst Du Dich an Deine Krankenkasse wenden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Richtlinien zur Durchführung dieser Programme erstellt. Du kannst sie unter folgendem Link nachlesen:

www.g-ba.de/richtlinien/83/

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